Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

die anderen v. Schelleuberg geloben, dem Spruche sich zu fügen. Die Parteien wurden wieder auf die geltenden Urkunden ver- wiesen nnd ermahnt, Unklarheiten friedlich auszutragen. Hält aber eine Partei die Entscheidung nicht, so soll die andere sich an den Ammann eines der drei Schiedsrichter wenden. Dieser Ammann soll dann von jeder Partei zwei Wappengenossen beizichen und nach gepflogenem Verhör entscheiden. Den schuldigen Teil sollen sie dann damit strafen, daß sie ihm je nach der Wichtigkeit der Sache aus seinem Hause zu Kißlegg und aus der Ortschaft auszuzieheu befehlen uud auf eine bestimmte Zeit nicht mehr dahin zurückzukehren erlauben. — Da Tölzers ungeratene Söhne An- dreas uud Märk dem Herrn Marquard in Wort, Schrift und Handlungen Grobheiteu gemacht hatten, wurde ihnen diktiert: An- dreas nnd Mürk haben in einem ganzen Jahre nach Kißlegg weder iu die Burg uoch iu den Flecken bei einer ganzen Meile Ent- fernung nicht zu kommen, bei den Eiden, so sie geschworen. Sie haben 8 Tage nach Ausstellung dieses Briefes Kißlegg zu ver- lassen und dürfen innert Jahresfrist nicht zurückkommen. Sollten sie aber danu jemand von des Marquards Familie oder Gesinde beleidigen, so kommt die Sache wieder vor den Truchseßen v. Waldburg und ein von ihm zu bestimmendes Gericht; die letzten Dinge würden dann schlimmer werden als die ersten (Neg. 398). Tölzer beschloß sein bewegtes Leben am 20. Oktober 1427. Er war der letzte, der mit dem Namen Tölzer die Erinnerung an deu einstigen Familienbesitz zu Tolz a. d. Jsar repräsentierte. Seine Kinder hatten eine nicht ritterbürtige Mutter aus bürgerlichem Stande, deren Namen uns die Geschichte nicht über- liefert hat. Sie waren also, da die Kinder dem Range der Mntter solgten, ebenfalls nicht vom ritterbürtigcn Adel, obwohl sie sich noch „v. Schelleuberg" schrieben. Ihre Namen sind: Andreas, Mürk, Hans, Anna und Greta. Näheres über sie später! Da sie die Herrschast Kißlegg, die eiu Ritterlehen war, uicht erben konnten, vermachten, wie wir schon gesagt haben, Tölzer selbst und sein Bruder Märk dieselbe schon im Jahre 1388 ihren Nessen zn Hü- singen. Jedoch besaßen sie die Eigengüter ihres Vaters, die sicher nicht unbeträchtlich wareu, und solche Lehengüter, die ihr Vater ans sie vererben konnte. Sie hatten indessen auch uoch das Woh- nungsrccht im Schlosse zn Kißlegg, wie das aus dem uoch vor-
	        

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