Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

XXVI Fortschritte gemacht.') Es hat in dieser Periode einen größeren Aufschwung genommen, als in Hunderten von Jahren vorher. Zum Erweise dieses Aufschwunges, der in vielen Fällen ans die eigensten persönlichen Anregungen und zielbewußten Einleitungen des Fürsten 
zurückzuführen ist, immer aber von ihm mit dem liebevollsten persönlichen Interesse begleitet und gar häufig auch materiell gefördert wurde, greifen wir Folgendes heraus: Es wurden die Staatsbehörden bei gleichzeitiger Trenuuug der Justiz von der Verwaltung nenorganisiert, die Bezugs- und Pensionsverhültnisse der Stnatsangestellten befriedigend gevrd- net, das gesamte Schulwesen in jeder Beziehung gehoben, die Bilduugs-, Dienst- nnd Einkommensverhältnisse der Lehrper- sonen ans angemessene Höhe gebracht, das Gemeinde- und das Armenwesen praktisch geregelt, die Zehentablösung durchgeführt, ein Bodenwertkataster geschaffen, die Entsumpfung lind Kanali- sierung des Binnenlandes bewerkstelligt, das Steuerwesen refor- miert, erfolgreiche Maßregeln zur Hebung der Forstwirtschast nnd der Viehzucht sowie zur Verbauung der Wildbäche getroffen, aus- gedehnte Straßenzüge, 
die selbst in die am weitesten abgelegenen Alpen führen, hergestellt, eine Eisenbahn, eine Telegraphenlinie nnd ein Telephonnetz gebant, eine Landesspartasse gegründet, die sich seit .1862 aus kleinen Anfängen zu einem recht ansehnlichen Institut entwickelt hat und iu der jüngstvergangenen Zeit bank- mäßig ausgestaltet wurde; mit einem Betrag vvn 350,000 Iv, den der Fürst im Jahre 1873 unverzinslich vorstreckte, hat er es ermöglicht, daß in wirksamer Weise mit der Anfrichtnng mäch- i) Die öffentliche» Einrichtungen des Landes sind in der von dem Verfasser dieser Studie herrührenden Monographie „Verfasfnng nnd Ver- waltung im Fürstentum Liechtenstein", Wien 1907 (Soudcrabdruck aus dem „Österreichischen Staatswörterbnch" von Mischlcr uud Ulbrich, Artikel Liechtenstein, 2. Anfinge) übersichtlich dargestellt. — Vgl. Stier-Somlv, Jahrbuch des Verivaltuugsrechtes, ?>. Jahrg., Berlin 1908.
	        

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