Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

— 151 — lich die Landschaften durch viele Prozesse, Exekutionen und Bürgschaftsverhaltungen, sowie Bezahlung der großen Kreis- lasten über 100,000 fl. von ihrer Herrschaft zu fordern haben wollen. Das Land sei dadurch dem Ruine nahe uud die nun 12 Jahre dauernden Wirren müssen behoben werden. Daher 
haben sich die subdelegierten Kommissarii mit den Landammännern und Ausschüssen der beiden Landschaften zu folgendem Vergleiche geeinigt: 1. Die beiden Landschaften übernehmen alle Reichs- und Kreislasten sürderhin zu ewigen Zeiten vom 1. November 1696 an gerechnet. 2. Dagegen ist der bisher der Herrschast jährlich geleistete Schnitz aufgehoben und fürderhin lediglich der Landschaft überlassen. 3. Die Kapitalien, welche bisher aus dem Schnitz verzinslich standen, oder für welche die Landschaften sich für die Herrschaft verbürgt hatten und Schadlos- haltung zugesichert erhielten, werden den Landschaften im Betrage von 44,731 fl. abgenommen und sie davon losgemacht. 4. Die von 1689 bis Ende Oktober 1696 rückständigen Kreisgelder im Betrage von 11,782 fl. sollen ohne der Landschaften Zutun vollkommen richtig ge- macht werden. 5. Dagegen verzichten die" Landschaften auf alle übrigen Forderungen, die sie an die Herrschaft haben. 6./7. Die Landschaften übernehmen drei Kapitalien im Be- trage von 3140 fl. samt Zinsanhang nnd ferner eine andere Schuld im Betrage von 6500 fl. zu bezahlen. 8. Im übrigen soll es in allen und jeden Punkten, sofern sie dem gegenwärtige» Vergleiche nicht entgegen sind, bei den Verträgen von den Jahren 1614 und 1688 verbleiben. Die Urkunde ist unterschrieben von den Kommissarii: Karl Christof, Freiherr von Ulm; Joh. Jakob Motz, fürstl. Kemptischer Hofrat; vom Grafen Jakob Hannibal von Hohenems; von den Landammännern Johann Nägele und Peter Matt; und den Ausschüssen Christof Walser, Konrad Schreiber, Basil Hopp Altlandammann, Joh. Töny, Fri- dolin Verling, Andreas Büchel, Ferdinand Nescher, Joh. Batliner und Bascha Haßler. Die beiden Kommissarii, Graf Jakob Hannibal und die beiden Landammänner siegeln. Original mit noch sehr gut erhaltenen Siegeln im Schaaner G.-A. (108). s217
	        

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