Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

— 139 — 1681 im Juli (?). Klugen der Laudschafteu gegen die Herrschaft. Es werden die Untertanen durch die großeu Jagden beschwert, indem sie deu Jägeru uud Hunden sür Esseu und Trinken zu sorgen hätten. Anch müssen die Untertanen bei den Wiuterjagdeu mehr frohueu, als im Urbar pflichtig sei. Die Landammänner und Gerichtsleute werden von der Herrschaft sehr roh behandelt, wie wenn sie Hunde oder Schelmen wären, Untertanen würden sogar bei den Zu- sammenkünften oder Landammannbesatznng geprügelt. Endlich halte sich die Herrschaft nicht an den alten Brauch, wonach die Untertanen ans 3 vvn der Herrschaft Vorgeschlagenen den Landammann zu wühlen haben. Ferner habe die Herr- schast für ihre neuen oder erkauften Häuser z. B. auf Rauffcuberg mit zum Schnitz zu zahlen, komme aber ihrer Pflicht nicht nach; ebenso unterlasse sie, die bedungenen Frohngelder 6 kr. per Frohn zu zahlen. In den Gemeinden Schaan und Vaduz seieu bis jetzt 18,000 Frohueu ä 6 kr. — 1800 sl. ausständig. Die Bergleute klagen, daß die Herrschaft im Jahre 1680 eiu Jägerhaus am Steg erbauen ließ, wodurch fie wegeu Frohnen, Holzliesernng und Ver- pflegung des JagdtrosscS zu Schadeu kommen. Der Graf entziehe ferner den rechtmäßigen Leheninhabern, nachdem sie den Ehrschatz bezahlt haben, wider alles Recht die Lehen. Alte Kopie im Schaaner G.-A. (53). 16» Diese Urkunde ist ohne Datum. Die Beschwerden dürsten wohl im Anhange an die größere Klageschrist an die Kaiserliche Kommission gerichtet worden sein. 1684 im Juli (?). Beschwerden der Landschasten gerichtet an die Kaiserliche Kommission. 1. Das neu erbaute Jägerhaus hiuter dem Gulmen (der- gleichen die Vorfahren des Grafen nicht hatten) habe ungewohnte Frohnen veranlaßt, indem die Materialien ans dem Rücken dahin zu bringen waren, nnd ohne Entschädigung aus dem Triesenberger Walde genommen wurden. Auch werden die Untertanen verhalten, bei den Jagden die Viktualien zu liefern. 2. Der Graf habe die Untertanen nnrechtlich verhalten, zur Reparieruug seines auf Rauffenberg gekauften Hauses Frohnen zu leisten und Materialien zu liefern. Ferner habe der Gras die Uutertaueu der Freiherr- schaft Schellenberg mit Gewalt verhalten, die Schellen- bergische Gemeindslade (mit den Freihcits- und Ver- tragsbriesen) aus der Kircheu-Sakristei herauszunehmen und in das neu erkaufte Haus auf Rauffenberg zu transferieren.
	        

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