Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

— 136 - 1677 Februar 2. Neue Einquartieruugskosteu, welche die Landschaften Vaduz uud Schellenberg znr Vermeidung von Exekution bezahlten, veranlassenden Grafen Ferdinand Karl Franz von Hohenems zur Erklärung, daß im Sinne des Vertrages vom Jahre 1614 diese Kosten vvn der Herrschaft bezahlt werden müßten, er verspreche daher Schadlos Haltung uud werde die Kosten nach Kräften restituiercn. s132 Orig.-Papier mit grast. Siegel im Schaaner G.-A. (45). 1677 November 25. Das gräfliche Oberamt in Vaduz beauftragt die Landschaften die vvn ihnen bereits zu- gesagten Verpfleguugskosten der Soldateska im Be- trage von ea. 1266 sl. demnächst an den schwäbischen Kreis zu bezahlen. Alte Kopie im Schaaner G--A. (46). slS-i 1678 Jänner 26. Gras Ferdi nand Karl Franz zu Hohenems erneuert die iu der Urkunde vom 2. Januar 1677 gegebene Schadlvsho.lt ung und bezeichnet die Einkommenspsänder näher. ' Orig. mit gräsl. Siegel im Schaaner G.-A. (47). s154 1678 August 8. Johann Christos Koberle gibt zu, gesagt zu haben, daß Gräfin Maria Jakobe Ensebia zu Hohenems „ans den jährlich eingehenden gräslichen Gefällen nicht wenig Geld in ihren eigenen Säckel gespielt habe". Er wider- ruft nun in aller Form. Vidimierte Kopie im Schaaner G.-A.. (48). s155 1679. Bestimmungen über die Zuteilung der Widan teile in Ruggell. Graf Karl Frauz Ferdinand von Hohenems siegelt. Vidimierte Kopie im Ruggeller G.-A. (27). s156 1678 Februar 2. Graf Ferdinand Karl Franz vvn Hohen- ems entlehnt gegen Bürgschaft der Landschaften 12,706 sl. in Granbünden zur Deckung der vom schwäbischen Kreis ausgetragenen Kriegskosten. Er verspricht Schadlos- haltung aus seinen Gefällen usw. ausschließlich der seiueu Brüdern Jakob Hauuibal und Franz Wilhelm zustehenden jährlichen Deputaten. Letztere beide unterzeichnen auch. Orig.-Papier im Schaaner G.-A. (49, 50, 51). s157 1686 Mai 6. Die Gemeindsleute vou Plankeu uud Triescu- berg vereinbaren sich aus Grund alter Briefe wegen der Alp grenzen. Die Grenze soll gehen vom „Khüeberg" (Knhgrat) zwischen beiden Garselle hinab zur Samina. Die
	        

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