Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

— 112 — 1480. Siegmund Freiherr von Brandis v erka uft der Gemeinde Eschen-Bendern eiu Gut im oberen Schaanwald uud eine Au („Falsau" genanut) um 80 Pfund Pfennig. Bei allfälliger Teilung dürfen Stücke nur an Gemeindegenossen verkauft werden. Original im Eschner G.-A. ^1» Bcrgl. Kaiser S. 312. 1481. Siegmuud Freiherr von Brandis entscheidet in einem Marken st reit zwischen Schaan-Vaduz 
uud Eschen- Bendern wegen Wuun und Weid, und Holz und Wald „so hinter Planken gelegen sind." Es werden Marksteine gesetzt. Was „enhalb dem Gudelaner Tobel" gelegen ist soll den Schaaueru, was „dieshalb dem Tobel" liegt 
den Esch- nern gehören. Was aber „oberhalb des Trogen" gelegen ist, sollen beide nützen. Datum Donnerstag vor Lichtmeß. Orig.-Perg. mit Wachssiegel im Gampriner G.-A. und Vaduzer G.-A. ' sl« 1483. Einige Bürger von Ruggell klagen gegen Bürger von „Padell" (Gamprin) wegen eines „'Wasserflusses (Quelle), der durch Ruggell ging und nun eutwertet sei. Landammann Andreas Schreiber von Eschen erkennt namens des Ge- richtes in Mauren, daß die Ruggeller nötigenfalls befugt sein sollen, nach dem „Wnsserflnß" zu graben nnd denselben wie von Alters her gehen zu lassen. Datum Montag vor Medardi. Kopie im Ruggeller G.-A. (1) s17 148«. Spruch bries wegen der Marken in der Au, welche zwischen Bendern- Es ch en und Haag streitig waren. Die Streitsache war be- reits vor dem Landgerichte in Rankweil verhandelt worden und wurde nun durch ein Schiedsgericht entschieden. Die erste Urkunde war im Jahre 1589 bei einem Brande im Hause des Landammanns Hans Oeri auf Ranffen- berg verloren gegangen und wnrde mit Bewilligung der Witwe Adriana, Freifrau vou Hohensax, zu dieser Zeit re- gierende Frau der Herrschaft Forsteck nach dem dort be- findlichen Original abgeschrieben uud beglaubigt. Original im Eschner G.-A. ^18 14N3. Friedli Arzethuser vou Glarus, Alt-Laudvogt im Sar- ganserland entscheidet mit mehreren „Zusessen" in der alteu Streitsache zwischen den Gemeinden Schaan- Vaduz und Buchs. Der Entscheid, dnrch welchen alle bisherigen Sprüche außer Kraft treteu, lautet: Es ist zwi- schen der Grube in Pradagros nnd der St. Katharinen-Ka- pelle iu Rüfis eine gerade Linie zu ziehen und der Grenz-
	        

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