Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

— 91 — gebaut werden und darf keiu Ausschutz uud kein Licht gegeu die Freibergische Seite angebracht werden. 3. Der Gefängnistnrm bleibt gemeinsames Eigentum beider Teile. Der v. Freiberg gestattet zum Trausport vou Ge- sangenen die Benützung des Platzes, Turmes und Tores, wo die alte Kapelle gewesen war. Will der v. Schelleu- berg seinen Teil am Schloße neu oder umbauen, nm dariu daun zu wohnen, dann muß er auf seiner Seite ein eigenes Tor machen (Reg. 684). Man erkennt aus diesen Abmachungen, daß das Schloß zu Kißlegg sehr baufällig, kaum mehr bewohnbar gewesen sein muß. Es wurde ferner ausgemacht, daß die v. Schellenberg zu Waltershofen und Sigrazhofen keinen Galgen errichten dürfen, obwohl sie dort die hohe Gerichtsbarkeit hätten (Reg. 681). Doch die Späne zwischen den zwei Herrschaften zu Kiß- legg wollten kein Ende nehmen. Am 23. Februar 1549 schrieb der österr. Statthalterei- Amtsverwalter aus Innsbruck an den Abt von Kempten, der Abt habe im November des vorigen Jahres (1548) nach Innsbruck geschrieben, daß die österreichische Landvogtei in Schwaben zwischen Wolf v. Schellenberg, baierischem Marschall, und Ferdinand v. Freiberg') gütlich zu verhandeln sich wieder bemühen wolle. Man bitte also den Abt, einen Tag zur Vornahme des Augenscheines zu bestimmen. Auf Wuusch beider Parteien möge dies in der ersten Fastenwoche geschehen (Reg. 687). Der Handel zog sich aber länger hinaus. Aus dem vorhandenen Bruchstück eines Kom- promisses vom Jahre 1556 erfahren wir, daß der Spau auch die Besetzuug des Gerichtes zu Kißlegg betraf. Die Frau Witwe v. Freiberg wollte neulich einen gewissen Andreas Wucherer, sonst „Bairs Enderle" genannt, als Richter einsetzen. Dagegen pro- ') Ain 1. August 1551 bescheinigten und siegelten Bürgermeister uud Rat von Liudau eiu kaiserl. Privileg, das der Ammaun der Frau Salome v. Frciberg, geb. v. Schönau, Ferdinands v. Freiberg zu Kißlegg nachge- lassene Witwe nnd deren Tochter Helena vorivies. Sie besaßen den halben Teil vou Kißlegg, den ihr Vater Friedrich von Balthasar v. Schellcnbcrg gekauft hatte. Kaiser Max hatte die v. Schellcnberg und alle ihrc Untertanen, sreie Lente nnd Hintersaßcn 
der Herrschast Kißlegg als von allen srcmden Gerichten frei nnd ledig erklärt und Kaiser Karl V. dieses Privileg 1535 bestätiget (Reg.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.