Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

— 90 — legg allein haftende Schuld 22,220 fl. Wir begreifen daher, daß Ulrich seinem Bruder den Rest des Kansschillings schenkte! — Das Kriegshandwerk mnß offenbar nicht einträglich gewesen sein. Hoffentlich hat sich Wolsgang in seinen Hosämtcrn etwas erspart! Seiner Schwiegertochter Anna von Weiler, der Gemahlin seines Sohnes Hans Ulrich, sicherte er mit diesem am 9. Mai 1545 den Witwcnsitz im Schlosse zn Kißlegg zu. Der Besitz von Kißlegg war sür Wolsgang anch die Ursache unaufhörlicher Streithäudel mit den Nachbaren. Unter dem 29. April 1547 schrieb Wolsgang von Kißlegg ans an den Sekretär des Stiftes Kempten, Jakob Tölzmann, daß der Anteil seines Bruders Ulrich jetzt in seinem Besitze sei nnd bittet ihn, daß die in dem Prozeß gegen die v. Frciberg noch nicht verhörten Zengen vernommen werden, oder ihm wenigstens mitgeteilt werde, weshalb die Sache inS Stocken geraten sei (Reg. 683). Am 2. Mai kam dann nnter Mitwirkung mehrerer Edlen folgender Vertrag zustande: 1. Das Schloß zu 
Kißlegg ist durch die vier Adeligen in zwei Hälften so geteilt worden: Wenn man durch das rechte innere Schloßtor, das jetzt deneu v. Freiberg zugeteilt ist, iu das Schloß hineingeht, steht ein roter Stein in der Maner zur rechnen Hand mit eiuem ausgehauencn Kreuze bezeichnet. Vvn diesem Stein geht die Scheidung in die nächste Turm- ecke bei der Mauer, wo die alte Gesiudestube war; vvn dieser Turmecke geht sie dann der Mauer nach hiuab bis zu dem nächsten hohen Fenster, das gegen den üußereu Grabeu schaut. Diese alte Maner gehört denen v. Schellenberg, die sie, wenn sie einen Umbau vornehmen wollen, abbrechen dürfen. Nur müssen sie dann ein Klafter weit von dieser alten Maner eine neue Mauer iu der gleichen Richtung er- stellen, nur darf diese die spitze Ecke des Turmes, die denen v. Freiberg gehört, nicht verdecken. Wenn die v. Freiberg ihren Teil umbauen wollen, dürfen sie ans diese neue Maner auch das Gebälke legeu, wenn sie wollen. Dasselbe gilt für die alte Mauer, wenn die v. Schcllenberg sie stehen lassen. 2. Der obere Teil des Turmes gehört dem v. Schellenberg allein. Will er darauf eiu Zimmer bauen, so kann er das tun; nur mnß der Tnrm daun auf allen Seiten gleich hoch
	        

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