Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

Im Jahre 1534 gab es zwischen den beiden Kißlegg'schen Herrschasten vielfältige Irrung nnd Späne, die durch ein Schieds- gericht unter dem Abte Gerwick als Obmann beigelegt wurden. Ulrich wird in der betreffenden Urkunde Vogt zu Feldkirch, Wolf aber des Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogen von Ober- und Niederbaiern Hvsmarschall genannt. Es handelte sich nm die Kirchenlehen und das jus patro natns der Pfarrkirche» zu Kißlegg uud Eindürueu uud der Ka- plauei St. Katharinü zu Kißlegg, um alle weltlichen Lehenschaften der Herrschaft Kißlegg. Friedrich v. Freiberg beanspruchte als älterer Inhaber des halben Teils der Herrschaft, kraft älterer Verträge das Recht der Verleihung geistlicher und weltlicher Lehen; die v. Schellenberg aber waren der Ansicht, daß das Alter des Stammes und Namens hierin maßgebend sei, was zu ihren Gun- sten war. Der Schiedspruch lautete: 1. Die Herreu Brüder Ulrich uud Wolf v. Schelleuberg uud alle ihre müunlicheu Erbeu ehelicher Geburt in absteigender Linie können die Lehenschaft, das Patrvnatsrecht und die Kirchensätze beider genannten Pfarrkirchen (Kißlegg und Eindürueu) ebenso alle gemeinsamen weltlichen Lehengüter, die von der gemeinsamen Herrschaft Kißlegg herrühren, jetzt und so oft sich der Lehensall begeben wird, verleihen, ebenso das Vogtrecht der Pfarrkirchen zu Kißlegg-Zell, nämlich 8 Malter Haber, 2 Pfuud Pfeffer und 200 Eier samt allem Lehengeld von den anderen gemeiusameu Lehen. 2. Dem Friedrich v. Freiberg und seineu Erben uud Nach- kommen stehet zu die Lehenschaft der Kaplanei St. Katha- rinü zu Kißlegg mit allem Zubehör, samt dem Vogtrecht davon, nämlich 3 Malter 8 Viertel Haber. 3. Dazn geben auch die Herren v. Schellenberg und ihre Erben denen v. Freiberg alle Jahre auf Martini, so lange sich der Heimfall durch Absterben des Geschlechtes v. Schellen- berg nicht eintritt, 4 Malter Haber für ihren halben Teil des Vogtrechtes der Pfarrkirche zn Kißlegg. 4. Sollte aber der Stamm der v. Schelleuberg einmal aus- gestorben sein, alsdann gingen die Lehenschast der Kaplanei St. Katharinü und die Vogtrechte beider genannten Pfarreien
	        

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