— 78 — läufigem Werte schätzen. Können auch diese vier sich uicht einigen, so wählen sie einen fünften unparteiischen Mann, der den Stich- entscheid geben wird
(Reg. 662). Haus starb im
Jahre 1531. Im
Jahre 1531 übernahm Ulrich zum zweitenmal die Vogtei vvn Feldkirch und behielt sie
bis 1549. Am 16. November 1533 reversierte
er sür sich nnd seinen Bruder Wolfgang (nach dem Ableben ihres ältesten Bruders Haus) dem Abte von St. Gallen den Empfang aller Lehen. Im April desselben Jahres entlehnten beide Brüder von ihren Schwügern Hans v. Marmels, Vogt in
den 8 Gerichten in Graubünden, von Asmns v. Menzingen, Burggrafen zu Starkenberg, uud Wilhelm v. Massenbach
jene 7600 sl., welche sie deren Haussraueu, deu Töchtern und Erbinneu ihres f Bruders Hans herauszahlen sollten. Sie versprachen einen jährlichen Zins
von 380 fl. rhein. und ver- setzten dafür die Hälfte der Herrschaft Kißlegg und des Dorfes Waltershofen uud ihre Gerechtigkeiten und
Einkünfte daselbst. Darauf lasteteu damals vorversicherte Schulden im Betrage
von 14,620 fl. Das Haus Schelleuberg hat
in dieser Zeit
die abschüssige Bahn betreten und ihre finanzielle Notlage
vergrößerte sich, wie wir sehen werden, vvn nun an immer mehr. Die Auslagen fiir die militärischen Ausrüstungen und für die kriegerischen Expeditionen wurden durch Dieustgelder offenbar bei weitem nicht gedeckt. Da- her die fortwährenden Anleihen und immer wachsende Schulden- last. Die Schädigungen des Bauernaufstandes und die teurere Lebeushaltuug müssen allerdings auch in Anschlag gebracht werden. Streng katholisch, wie sein ganzes Haus, trat Ulrich mit seinem Bruder Wolsgang
am 11. Mai 1533 zn Ueberlingen dem Bunde des katholischen Adels von Oberschwaben bei, „damit Ab- trünnnng und Vergewaltigung des rechten, wahren, christlichen Glaubens, desgleichen Empörung und Aufruhr unter gemainem Mann nicht vorkommen." Ulrich nnd Wolfgang traten auch dem im
Jahre 1538 errichteten Bündnis zur Erhaltung der christlichen Religion nnd allgemeinen Landfriedens bei, dessen Obmanu Herzog Ludwig v. Baiern war
(Reg. 673). Es waren Schutz- und Trutzbüudnisse zur Erhaltung des
damals so hart bedrängten Glaubens in Schwaben. Ihnen ist es zn danken, daß die Unter- tanen des Adels dem Schicksale der Städte entgangen sind.