Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

— 73 — Rosina v. Stotzingeu gefällte günstige Urteil mit aller Strenge durchgesetzt werde. Geben die.Stotzingeu nicht den halben Teil von Rißtissen heraus, müssen sie eine Strafe von 20 Mark Ivthigen Silbers zahlen- Es läßt sich begreifen, daß die Stvtzingen diesem Befehle nicht ohne Widerstreben nachkamen. Damals spielte sich denn auch ein Prozeß zwischen Ulrich v. Schelleuberg uud Heiurich v. Stot- zingen, der seine Vetter und Brüder vertrat, ab wegen wechsel- seitigen Injurien. Heinrich hatte am 19. September 1524 zn Ulrich v. Schellenberg gesagt: „Du thust ihm (dem Hans v. Stvtzingen) wider Gott, Ehr uud Recht"; worauf der v. Schelleu- berg zum Heinrich v. Stotzingeu: „Du hast für deu Brief (deu strittigen Zinsbrief) wollen einen Eid schwören und sein verleugnen, uud jetzt kommst du mit einem neuen Brief Herfür". Am 12. Sep- tember 1525 erhielt Ulrich v. Schelleuberg iu seinem Hanse zu Eßlingen, wo er als kaiserlicher Mitregeut wohnte, eine Vorladung für den 3. Oktober zugestellt. Das letzte entscheidende Urteil sprach, wie uns Gabelkvver berichtet, Köuig Ferdinand. Er einigte die Parteien gütlich dahin, daß den v. Rißtissen ihre Ansprüche für 5000 fl. abgekauft wurden. Aus dem Umstände, daß nm 23. April 1526 Ulrich v. Schellenberg und sein Schwager Hans Vogt v. Alteu-Summerau und Praßberg (Gemahl der Rosina v. Stvtzingen) uamenS ihrer Frauen einen Schadlosbries sür Jörg Truchseß v. Waldburg wegen einer Bürgschaft für 5000 fl. gegen die v. Stvtzingen ausstellten uud daß wir schließlich den Ul- rich v. Schellenberg, resp, seine Gemahlin Kreszenzia im Besitze von ganz Rißtissen (mit Ausnahme von einigen Zehnten) finden, können wir schließen, daß die v. Stotzingen ihre Ansprüche aus ganz Rißtissen gegen jene Abfindungssumme aus- gegeben haben. Zwar war mit dem Jahre 1526 der Handel noch nicht aus, da uoch im Jahre 1527 ein Rudolf v. Ehingen Schiedsrichter zwischen Schelleuberg nnd Stotzingen genannt wird und unter dem 27. September 1527 die beiden Schwestern Kreszenzia und Ro- fiua wegeu der Stotzingischen Erbschaft uoch iu Bewegung waren. Schließlich erwarb sich Ulrich doch ganz Rißtissen nach Gabel- kover im Jahre 1530; nnd im Jahre 1541 verschrieben er und
	        

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