Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1979) (79)

Niederlande 1814 -1829 Die Dienste von Liechtensteinern in den Niederlanden werden hier genauer behandelt, einerseits weil im Staatsarchiv in Chur die Militärkapitulation erhalten ist (sie möge als Beispiel für solche Verträge dienen) andererseits weil die Regimentslisten vollständig erhalten sind. Es folgt ein Auszug aus dem Vertrag: Militair-Kapitulation zwischen dem souveränen Fürst der vereinigten Niederlande und der Regierung des Standes Graubünden «Seine Königliche Hoheit, der souveräne Fürst der Vereinigten Niederlande, indem Sie den Wunsch hegen, eine gewisse Anzahl Schweizertruppen in Ihre Dienste zu nehmen, haben Ihren bevollmächtigten Minister und ausserordentlichen Gesandten in der Schweiz, Herrn Elie van der Hoeven, ernannt, um über diesen Gegenstand mit der Regierung des Löbl. Kantons Graubünden zu verhandeln, und ihm zu diesem Ende die erforderlichen Vollmachten erteilt. die Regierung des Kantons Graubünden hat gleichfalls, ihrerseits, eine eigene Kommission in nachfolgenden Personen ernannt und mit den erforderlichen Vollmachten versehen, als : Die Hochgeachteten Herren Bundeslandammann Jakob Ulrich Sprecher von Bernegg, Landrichter Theodor von Kastelberg, Potestat Andreas von Salis Soglio und Oberstlieutenant Jakob Sprecher de Bernegg. Welche, nachdem sie mit dem Kommissair Sr. K. Hoheit ihre Vollmachten ausgewechselt haben, über folgende Artikel übereinge- kommen sind und beschlossen haben: Art. 1. Se. K. H. der souveräne Fürst der vereinigten Nieder- lande, werden ein Schweizerregiment Infanterie von 20 Kompagnien, in zwei Bataillons eingeteilt, in Ihre Dienste nehmen und unter- halten, welches in dem Kanton Graubünden und den anderen Kantonen, welche sich mit demselben vereinigen, errichtet und ange- 34
	        

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