Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1979) (79)

Altstätten) lagen, entschieden zu weit.39 Darob beschwerte sich der «unterthänig gehorsamste Landammann der unteren Landschaft» beim Landesfürsten. Kehren wir zurück zum Hauptthema des gegenständlichen Aufsatzes: den Leinsamen. Aus ihnen wurde durch Pressen das Öl in den Ölmühlen gewonnen. Das Pressgut (Ölsaat) wurde zunächst zerkleinert. Die Ur- kunden sprechen demgemäss von «Ölmühlen» und «Ölpressen». Früher gewann man das Öl auch in den Ölschlägereien. Der Name «Ölschlag» ist uns noch gewärtig. Je eine Ölmühle stand sowohl in Nendeln als auch im Mühleholz als Nebenbetrieb einer Kornmühle. Die Hauptmenge des in den besprochenen Verarbeitungsstätten pro- duzierten Leinöls ging sicherlich an das hiesige Malergewerbe. Im gut- raffinierten Zustande ist das nämliche Öl aber auch für den Speisetisch verwendbar, ja dieses wurde sogar schon erstklassig qualifiziert; doch soweit war der Veredlungsprozess in unserer «Ölindustrie» damals be- stimmt noch nicht vorgeschritten. Älter als die hier soeben behandelte Verwendung der Samen war im Flachsbau die technische Verarbeitung der Fasern zu Geweben. Letztere reicht weit über die bekannte Kulturgeschichte hinaus. Zeugen jenes häuslichen Gewerbes, die Spinnräder und Webstühle, sind schon längst Museumsgut oder verwurmen allmählich auf den Dachböden. Das Liech- tensteinische Landesmuseum, Vaduz, ist übrigens im Besitz eines aus der prähistorischen Periode stammenden Keramikstückes, das einen Gewebe- abdruck aufweist. Wenn nun die alten Verarbeitungseinrichtungen bereits zu Beginn unseres Jahrhunderts längst der «Geschichte» angehören sollten, so tru- gen dazu die mechanischen Spinnereien und Webereien bei. Die hier- ländischen Betriebe dieser Art verarbeiteten indes fast ausschliesslich Produkte ausländischer Provenienz, wie Baumwolle usw.— Die Belange dieser Unternehmen berühren jedoch Themen, die ausserhalb des die- sem Aufsatze gesetzten Horizontes liegen, weshalb wir auf eine diesbe- zügliche Besprechung verzichten müssen. 39 Eschner Kirchenarchiv 42/21 und E. Schafhauser, Liechtensteins Eschnerberg, St. Gallen 1959, S. 187. 188
	        

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