Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1979) (79)

Produkt sowohl f ür D ü n g u n g s - als auch fürStukaturzwecke eigne, keinen geringen Ertrag abwerfen würde. In einem späteren Be- richt des nämlichen Amtes (1. Nov. 1798) regte dieser die Entrichtung eines jährlichen «Wasserflusszinses» von 6 bis 8 Gulden an. Dies trüge bei einem Umsatz von 6 — 800 Fass gemahlenen Gipses jährlich 4800 bis 6400 Gulden ein. Bei einem Aufwand von . . . 3780 Gulden (Auslagen) und von 50 Gulden für Kapitalzinsen sowie von 100 Gulden für Dienste betrügen die Unkosten zusammen . 4930 Gulden. Es verbliebe somit immerhin noch ein «Profit» von 870 Gulden; selbst dann, wenn man noch 300 Gulden Mehrauslagen veranschlagen wollte, könne man dennoch mit einem solchen von über 500 Gulden rechnen. In der darauf folgenden Stellungnahme der Fürstlichen Kanzlei vom 28. Februar 1798 behielt sich Seine Durchlaucht vor, sobald ruhigere Zeiten eintreten, eine Gips- und Ölmühle zu erbauen und befahl dem Landvogt, die gegenständliche Frage im Auge zu behalten, sich unter- dessen aber die Kosten zu überschlagen und alles vorzubereiten, um nach erfolgtem Frieden das entsprechende vorzutragen. Die «ruhigeren Zeiten» Hessen lange auf sich warten, denn erst mit dem Schreiben vom 9. Juni 1801 wurde erstmals eine echte Verfügung getroffen. In diesem bevollmächtigte Seine Durchlaucht den Landvogt, nach «einem oder anderen Vorschlag» des Baumeisters Weyrother die Gipsmühle zu erstellen, wofür 700 — 800 Gulden aufgewendet werden durften. Der Landvogt wird gleichzeitig ermächtigt, den Gips, wie und wo er einen solchen finde, brechen zu lassen, einen der Gipsmüllerei kundigen Mühlknecht zu dingen und alles weitere vorzukehren. Unterdessen — es waren seit der Gesuchstellung Jahre verflossen — scheint aber J. Rheinberger selbst eine Gipsmühle erstellt zu haben, wie aus seiner an den Landvogt ergangenen Mitteilung vom 8. August 1801 hervorgeht, in der dieser drei Bereinigungsvorschläge unterbreitet: «Der Erste: Ich habe bekannter Dingen eine ausgebaute Gips-Mühl und Wohnung dabei, worauf mir einige 1000 Gulden Kapital lie- gen. Nun wenn gnädigste Herrschaft das zum Umtriebe dieses Geschäftes nötige Kapital vorschiessen oder dazugeben würde, 183
	        

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