Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1979) (79)

von jährlich 2x6 Gulden die erwähnte Arbeit für die Dauer von 15 Jahren zu übernehmen. In Anbetracht dessen, dass J. Schlegel für den Transport des Gipses die Wegsame herstellen und dafür 100 Gulden verausgaben müsse, dränge sich eine fünfzehnjährige Laufzeit des Akkordes auf. Vermeint ist wohl unter der «Wegsame» der «Ipsweg»34 (Gipsweg), der unten unweit vom Vaduzer Spital ausmündet, auf dem der gebrochene Gips winters und sommers herunter geschüttelt (ge- schleipft) wurde.34 Das Fürstl. Oberamt berichtete am 1. April desselben Jahres nach Wien und begründete seine verspätete Meldung damit, es sei ihm an- fänglich das Unternehmen zweifelhaft vorgekommen und es habe sich unterdessen auch noch ein anderer um den Auftrag beworben; der Be- trag, der dem Rentamt mit dem obigen Angebot zuflösse, wäre zwar nicht sehr beträchtlich, immerhin sei durch den Gipsbruch ein ansehn- licher Betrag ins Land geflossen. Das Oberamt sprach dem J. Schlegel das Lob aus, er habe andere zur gleichen Tätigkeit aufgemuntert und damit zu diesem «Kommerz» das meiste beigetragen, so dass er eigent- lich eine Prämie verdient hätte. Was den A. Gasser betrifft, blieb es offenbar bei dem Übereinkom- men. Dieser Gipsmüller bemängelte indes in seinem am 1. März 1797 an das Fürstl. Oberamt ergangenen Brief, man habe ihm — bei einer Jahresgabe von 9 Gulden — an die zugesagten 104 Fass Gips (Steine) nur deren 60 geliefert, weshalb er sich «um ein merkliches beschädigt» finde. Der Genannte fügte dann noch hinzu, es bewerbe sich ein Feld- kircher Gipsmüller (Zimmermann mit Namen) um die Fortführung seiner vertraglich übernommenen Aufgaben. Das Oberamt scheint indes jenen Langenargener aus den Kontraktsverpflichtungen entlassen zu haben, da sich dieses auf das Bewerbungsschreiben des Vaduzer Tafer- neninhabers (z. «Adler»), Joh. Rheinberger, der den Bau einer Gips- m ü h 1 e in Aussicht stellte, einliess. Sein Projekt lag begreiflicherweise den Interessen Liechtensteins ungleich näher. Das Fürstl. Oberamt äusserte, wie aus seinem an die Fürstliche Kanzlei in Wien gerichteten Brief hervorgeht, keine Bedenken, dem erwähnten Ansuchen zu will- fahren, falls der Bewerber eine entsprechende Abgabe entrichte; es sah voraus, dass eine solche Gipsmühle angesichts der Tatsache, dass das 34 Den Hinweis dafür verdanken wir Anton Ospelt, Mitteldorf, Vaduz. 182
	        

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