Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1979) (79)

wend von Nendeln zudachte, gehörte die Verrichtung aller zur Ziegel- erzeugung erforderlichen Arbeiten, angefangen beim Lehmstechen bis zur Deponie der ofenfrischen Ziegelware. Einbezogen war hierbei auch das Herbeischaffen der Rohstoffe (Lehm, Sand und Steine) und des zum Einbrand beizustellenden Holzes, ferner das Verrichten aller Ne- benarbeiten, wie das Ausbessern des Ofens und der Scheuerlöcher, das Öffnen und Schliessen der Sandtüre, das Reinhalten der Hütte und des Schopfes usw. Als Äquivalent sicherte die Obrigkeit für die Besorgung dieser Arbeiten und die Bestreitung der hierbei erwachsenden Baraus- lagen einen Lohn zu, der wie folgt festgelegt wurde: Das Amt stellte an die Qualität der Ziegelwaren keine geringe Anforderungen und verlangte vom Ziegler, es sei der gestochene und zur Hütte geschaffte Lehm von allen fremden Bestandteilen (Schilf- wurzeln und Steinchen) zu befreien und «fleissig» zu treten. Die Urkun- den machen uns hierbei mit einigen Namen von Zieglern, die nach den Spielregeln ihres Berufes im Betriebe schalteten und walteten, vertraut; so vernehmen wir in der Zeit um 1770 von einem aus Vorarlberg zuge- reisten Martin Malang. Alle anderen Ziegelbrenner stammten von Nen- deln oder aus der dortigen Umgebung. In der Zeit von 1781 bis 1784 wirkte dort in Nendeln der Ziegel- hüttenaufseher Andreas Ott. Nach ihm kam Christian Wohlwend (Gamprin), auf diesen folgte im Jahre 1814 Jakob Kranz aus Nendeln und hernach ab 1832 der bereits oben genannte Jos. Anton Wohlwend, ebenfalls ein Nendler. Eine betriebswirtschaftliche Wende brachte erst das Jahr 1867, indem damals die Fürstliche Domänen Verwaltung die Ziegelei an die Eheleute Maximilian und Elisabeth Kindle aus Triesen auf die Dauer von drei Jahren für 300 Gulden pro Jahr vermietete. In diesen an die fürstlichen Renten zu entrichtenden Mietzins war auch jener für die Benützung einer Wohnung und der im Betriebe vorhande- nen Requisiten einbezogen.4 4 Diverse Schriftstücke des Landesregierungsarchivs (LLA AR VII/6 und AR X/5) und der Fürstl. Domänenverwaltung. Den Hinweis hierauf ver- danken wir H. H. Pf. Resign. Fridolin Tschugmell, Triesen. 
a) für 100 gebrannte Mauerziegel b) für ebensoviele Dachziegel c) detto Ortblatten und Hohlziegel 
9 fl 20 x 7 f 1 58x 10 fl — 158
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.