Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1979) (79)

Dagegen werden dem Ziegler be- zahlt laut Acort von 1000 St: a 3 } 20 x 2*/3 d 103 f 40 x 2 d An anderen Auslagen laut Kont: 39 16 — für 16 Klafter Holz a 3 fr . . . 48 — — für das durch den herrschaftlichen Strapazierzug besorgende Fuhr- werk so wie es ehedem an Unter- tanen bezahlt wurd pr Brand . . 60 — — für Vtl Türken a2f und 2 Vtl Wein a 1 f 4xr 6 8 — Summa der Kosten 257 f 4 x 2 d Von dem Werthe des erzeugten Materials pr 552 f 4 x — die Kosten ab mit 257 f 4 x 2 d bleiben Gewinn bei federn Brand . 294 f 59 x 2 d was mehr als die Hälfte ausmacht, und für jeden Fall genügend ist, wenn nur auf stärkeren Absatz gerechnet werden könnte, der seit mehreren Jahren wegen ausserordentlichen Geldmangel bedeutend stocket, und die Vorräte aufhäuft, die mit Ende 1814 in 10012 Mauer, 61949 Dach, 275 Ort 196 Hohlziegeln, und 571/i Mäss Kalch bestanden sind.» Das Brennhaus, in dem der Ziegelofen seinen Platz einnahm, wurde aus feuerpolizeilichen Gründen bei jedem Ziegelbrand während 3 Tagen und Nächten regelrecht bewacht. Man produzierte jeweils auf einmal 18 bis 20 tausend «Dachblatten», 4 bis 5 tausend «Bodensteine», 2 bis 3 hundert «Hohlziegel» und je nach den Umständen ein gewisses Quan- tum «Besetz-Blattel» und «Halbziegel» sowie 60 bis 70 «Schaffei Kalk». Die Herrschaft verfügte über «aigene Mahdböden» für den Abstich des als gut taxierten «Leim oder Leth». Jeder Ziegel- und Kalkbrand be- anspruchte «ordinari» gegen 22 Klafter (dieses gegen sieben Schuh lang und 5 Schuh hoch) Brennholz, das die Obrigkeit ab Lagerplatz (im Wald) zur Verfügung stellte. Zu den Obliegenheiten eines Ziegelbrenners, wie sie ein Vertrags- entwurf des Fürstl. Oberamtes dem Ziegelmeister Josef Anton Wohl- 157
	        

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