Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

verliert. Wenn man die Politik als die Kunst des Möglichen bezeichnen will, so hat Fürst Franz Josef aus der Staatspolitik eine Staatsweisheit geformt, die nicht nur das Mögliche, sondern vor allem das Erstrebens- werte zu erreichen sucht. Sein Demokratieverständnis hat unser Fürst in mancher Form, in Wort und Tat, vornehmlich aber dadurch zum Aus- druck gebracht, dass er sich selbst als den ersten Diener seines Staates betrachtet. Die staatsmännischen Fähigkeiten unseres Staatsoberhauptes erfül- len uns mit Hochachtung vor dem Monarchen, erwecken unseren Stolz über unsere Monarchie und tragen bei zu unserem Selbstbewusstsein. Wenn wir Liechtensteiner aber eine echte Zuneigung und Verehrung für unser Fürstenhaus hegen, so liegt der Grund dafür vorab in der Persön- lichkeit des Fürsten. Menschliches Verständnis für die Probleme der Bevölkerung, moralische Integrität als Ausdruck echter religiöser Le- benshaltung, Bescheidenheit in den persönlichen Ansprüchen und Gross- zügigkeit gegenüber anderen sind jene besonderen Eigenschaften, die sowohl unseren Respekt vor dem Staatsoberhaupt als auch unsere tiefe Verbundenheit mit dem sich uns zugehörig fühlenden Fürsten begrün- den. In unsere Gefühle herzlicher Verehrung schliessen wir aber auch die fürstliche Familie und besonders unsere Landesfürstin ein, deren menschliche Tugenden nur noch von ihren vorbildlichen sozialen Lei- stungen zum Wohle unseres Landes übertroffen werden. Im Streben nach Beständigkeit können Fürstenhaus und Volk den Erfolg nur gemeinsam erringen. So wie sich monarchistische und demo- kratische Grundsätze in unserem Staat gegenseitig durchdringen und be- grenzen, erfordert ihr Bestand die gegenseitige Übereinstimmung und Anerkennung. Dazu ist die Fähigkeit des Fürsten, den an ihn gestellten hohen Anforderungen zu genügen ebenso notwendig, wie die Einsicht des Volkes in die Zusammenhänge unserer spezifischen staatspolitischen Entscheidungsbefugnisse. Man darf behaupten, dass der Liechtensteiner im allgemeinen die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten ernst nimmt. Was uns noch stärker beschäftigen sollte, so scheint mir, ist das aktive Interesse an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten, sei es durch die Teilnahme an der politischen Diskussion, sei es durch die Mitwirkung an der politi- schen Entscheidung selbst. Dazu gehört freilich mehr als ein blosser Meinungskonsum. Willensbildung und Entscheidungsgrundlagen wollen X
	        

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