Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

3. Gundacker Die Stärke des jüngsten der drei am Vertrag von 1606 beteiligten Brüder lag im Hofdienst und in der Administration seiner eigenen zahl- reichen und umfangreichen Besitzungen.1 ->:! Die meiste Zeit seines Le- bens brachte er in der Erfüllung zahlreicher kaiserlicher Gesandtschaf- ten zu. Unter den vielen Hofämtern, die er bekleidete, sind zu nennen etwa Hofkammerpräsident und Oberhofmeister (zuerst des Erzherzogs Johann Karl, dann der Kaiserin Anna). Ferner war er Landmarschall in Nieder- und Landeshauptmann in Oberösterreich. 1621 ernannte ihn Kaiser Ferdinand zum Geheimrat.124 Auch seine unermüdliche und zuverlässige Tätigkeit für die Habs- burger blieb natürlich nicht ohne Früchte. So wurde er bereits 1608 mit dem Titel «Hochgeboren» versehen. Entschieden bedeutender war der auf männliche und weibliche Nachkommen vererbliche Reichsfürsten- titel, den er 1623 zusammen mit Maximilian erhielt. Im folgenden Jahre wurde er mit dem Prädikat «Oheim» ausgezeichnet, 1633 mit dem Palatinat,125 beides erblich in der Primogenitur. Seine Herrschaften Krumau und Ostra in Mähren, als Rebellengüter seinerzeit konfisziert und ihm gegen 600'000 (!) Gulden «geschenkt», wurden 1633 zu einem Fürstentum mit dem Namen Liechtenstein er- hoben.12fi Weiter erwarb er den Markt Wolframitz.1-'7 Seine Ehen mit zwei Erbtöchtern verliefen in Bezug auf Erwerbun- gen ausgesprochen unglücklich, verglichen mit den diesbezüglichen Er- folgen seiner Brüder. Was dem Hause Liechtenstein daraus im wesent- lichen verblieb, war der von der ersten Gattin Agnes Gräfin von Ost- friesland herrührende Titel eines Grafen von Rietberg, der allerdings — im Gegensatz zu den von seinen Brüdern durch ihre Heirat erworbenen Gütern — dem Hause bis heute geblieben ist !12S — 123 Dies zeigte sich etwa auch durch eine 1601 erlassene Ordnung für die Unter- tanen in Wilfersdorf; Falke II 270. 124 Falke II 272. 125 Falke II 287; Diplom abgedruckt in IBL 1, 64 ff (als integrierender Bestand- teil des Palatinatsdiploms v. 23. Jan. 1719 über die Erhebung der Reichsherr- schaften Vaduz und Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechtenstein). 126 Falke II 287, 288 ff. 127 Falke II 290/91. 128 Falke II 298. 57
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.