Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

Georg VI. starb am 6. August 1548. Zwei seiner Töchter vermählte er mit Liechtensteinern aus dem gleichen Haus. Eine dritte, Benigna, mit einem Otto aus dem Geschlecht von Liechtenstein-Murau. Der Nachlass Georgs VI. ging schliesslich an die beiden anderen überlebenden Linien über, nachdem in einem Vertrag von 1558 seinen Töchtern, die Anspruch erhoben hatten, 10'600 Gulden als Abfindung zugesprochen worden waren.77 2. Die Nikolsburger Linie (die Nachkommen Christophs III.) Die beiden Brüder Wolfgang 1. und Leonhard I. traten im politischen Leben kaum hervor. Leonhard I. wie auch sein Neffe Johann VI. waren Anhänger der Reformation. So soll vor allem Balthasar Hubmeyer von Friedberg, Haupt der Wiedertäufer in der Schweiz, auf Nikolsburg Auf- enthalt und zeitweilige Wirkstätte gefunden haben.78 In einem Teilungsvertrag zwischen Wolfgang I. und Leonhard I. wurde bestimmt, dass der Komplex Nikolsburg zwar gemeinsamer Be- sitz bleiben sollte, die Einkünfte daraus aber zu teilen seien. Das Schloss Nikolsburg sollte beiden als Wohnung dienen.71' Johann VI., der ältere der beiden Söhne Wolfgangs I., war in erster Ehe mit Anna, einer Tochter Georgs VI. aus der Steierecker Linie ver- heiratet; 1540 erhält er von seinem Schwiegervater die Herrschaft Wil- fersdorf.80 Zusammen mit seinem Bruder Wolf Christoph besitzt er die eine Hälfte von Nikolsburg, die andere ist gemäss einem Teilungsvertrag von 1538 über den Nachlass Christophs III. im Besitze der Söhne Leon- hards I.: Christophs IV. und Leonhards II. Christoph IV., der sonst in keiner Weise von Bedeutung ist, verkauft 1560 ohne Wissen und Willen der Agnaten den Hauptsitz des Hauses, Schloss und Herrschaft Nikolsburg, an Ladislaus von Keretschin.81 1571 verkauft Wolfgang II. mit Eisgrub eine weitere bedeutende Be- sitzung. Diese für das Haus nicht nur machtmässig sondern auch ideell schweren Verluste haben die Einführung der Unteilbarkeit und Primo- 77 Falke II, 34 ff. 78 Falke II, 43 ff. 79 Falke II, 40. 80 Falke II, 51. 81 Falke II, 70 ff. 38
	        

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