Die Liechtensteiner erscheinen somit als bedeutende Ministerialen57 in Niederösterreich, die seit dem 12. Jahrhundert zum Herrenstand ge- hören.58 Durch den Hofdienst, in dem sie bald die höchsten Stellungen erreichen, nähern sie sich der Position der freien Grafen59 und sind unter Herzog Leopold VI. (1198 —1230) dem höchsten weltlichen Stand zuzuordnen.00 Damit scheinen die Voraussetzungen für die Ent- stehung eines eigenen Hausrechtes gegeben. 57 Mitscha-Märheim, 22. 58 Gutkas, Teil 1, 55. 59 Gutkas, Teil 1, 48. 60 Gutkas, Teil 1, 51. 15