Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

(für den Kaiser), dem Käufer und dem Verkäufer und enthält die Be- stimmung, dass sich Fürst Johann Adam von Liechtenstein das Vor- kaufsrecht auf die Grafschaft Vaduz wahrt. Bald stellte sich unweigerlich heraus, dass Fürstabt Rupert mit seiner Überzeugung, ohne diesen Verkauf gäbe es keine Endlösung, Recht be- halten sollte: In einem «Verzeichnis der Schulden, die auf Vaduz ver- bleiben», sind 100 unbeglichene Posten im Betrage von über 50000 Gulden zu finden, darunter vor allem von Gläubigern aus Graubünden und von Erben der Personen, die als Hexen hingerichtet worden waren. Ein Hofmeister hat drei Jahresbesoldungen zugute, ein Taglöhner den Lohn von fünf Jahren. Der Kommissar drängt, aber nun taucht ein grosses Hindernis auf, welches der Grund ist, dass die Grafschaft Vaduz erst dreizehn Jahre später erworben werden kann: Ein Angehöriger des Grafenhauses Ho- henems war im Türkenkrieg gefallen, und Graf Maximilian Königsegg- Aulendorff wurde Vormund seines nachgeborenen Sohnes. Er verwei- gert seine Zustimmung aus der zweifellos richtigen Erkenntnis heraus, dass bei der Verschwendungssucht des Grafen kein Geld übrig sei, wenn sein Mündel erwachsen sein werde. Vor Gott, dem Kaiser und den Nachkommen der Grafen von Hohenems könne er einen Verkauf nie- mals verantworten. Es nützt nichts, dass die Delegierten des Fürstabtes ihm melden: «Es ist ein Elend und recht erbärmlich anzusehen und zu hören, wie diese Creditores lamentieren. Es sind etliche darunter, welche in höch- ster Not stecken, in den Himmel schreien, sich auf die Erde uns zu Füs- sen werfen, schreien und weinen, und diesen können wir bei gegebenem Zustand nit helfen, auch nit absehen, wie geholfen werden möge, ob aber Glück und Segen dabei zu hoffen, lassen wir dem Urteil anderer übrig.» Graf Königsegg-Aulendorff, auch er beim Kaiser in hohem Ansehen, war er doch Landvogt in Ober- und Niederschwaben und Wirklicher Geheimer Rat des Kaisers, gibt nicht nach, und es kommt zu Auseinan- dersetzungen zwischen ihm und dem Fürstabt. Durch seinen Anwalt drückt er dem Kaiser gegenüber sein Befrem- den darüber aus, dass Rupert von Kempten den Kaufvertrag über Vaduz bereits aufgestellt habe und der Kauf schon so gut wie geschlossen sei. 199
	        

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