Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

wann sie gefasst und geschlossen sein, dem zur Zeit regierenden König zu Behaimen und Landtsfürsten umb gewönliche Confirmation, in- massen anyetzo mit diser Haubtverainigung geschieht, gehorsambist vorbracht werden. Und soll dise jetzige Erbverainigung, wie dann auch andere künff- tige, da dieselben erfolgen möchten, der Rom. Kay. auch Kon. Mth. als Königen zu Behaim, Marggraven zu Mähern, Obristen, Herzogen in Ober und Nider Schlesien, und Marggraven in Ober und Nider Lauss- nitz, sonsten an habender Hocheit, Obrigkeit und Pottmessigkait ohn allen Schaden und Nachtheil sein, threuwlich und sonder alle Gefahr. Zu Urkundt dessen und das solches alles und jedes, was bisshero nach lengst erzehlet worden, mit Unsrer aller einhelligen Mainung auch samentlichem guetem Wissen und freyem unbezwungenem Willen ge- schehen, haben Wir Carl Maximilian und Gundagger Herren von Liech- tenstein von Nicolspurg Gebrüedere zu desto bestendigerer, auch stetter und vester Haltung, Unsere angeborne Jnsigel an disen Erbainigungs- brieff, deren drey gleies Inhalts aufgerichtet, und jedem Theil, zu sein, seiner Erben, und Nachkommen, kunfftiger Nachrichtung einer gefert- igter zuegestelt worden, hangen lassen und Unns mit aigenen Händen unterschoben. Geschehen zu Veldtsperg am Tag Michaelis, welcher war der neun- undzwainzigist Septembris, im lahr, nach Christi Unsers Erlösers und Seeligmachers Geburtt, ein tausent, sechhundert und sechs. C. Liechtenstein M. Liechtenstein G. Liechtenstein (Ausfertigung mit 3 eigenhändigen Unterschriften. Pergamentlibell, 25 Blätter, 3 anhängende Siegel.) 159
	        

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