Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

Sofern sich aber, welches alles in Gottes Handt und Willen stehet, begebe, das mein Herrn Carls von Liechtenstein mannlicher Stamm und Linea, gantz und gar abstürbe und erlöschete, also, das davon kein ein- ziger mannlicher Descendent mehr vorhanden were, so soll alssdann die Succession an vilgemeltem Jure Primogeniturae et Directionis gantz vollkommentlich, und ohne einziehen Abbruch, mit aller Zugehör und pertinentys auf mich Herrn Maximilian von Liechtenstein, und auf mei- nen mannlichen Stammen und Linien, oder in Mangl und Abgang desselben, auf mich Herrn Gundaggern von Liechtenstein, und meine mannliche Nachkommen, immer, und ewiglich, nach der Praerogativa, Ordnung und Erbgang der Primogenitur oder Erstgeburt fallen und kommen, allermassen und mit allen denen Qualiteten, Umbstenden, Nutzen, Geniessen, Honoribus, Oneribus, wie solches in dem Ersten Fall der Primogenitur und üirection, oben nach der Lenge geordnet und erzehlt ist worden. ET DE PRIMOGENITURA HACTENUS. Sovil nun die übrigen Herrschafften und Güeter, so mit und neben dem Erstgeburtsthumb, in die Erbverainigung und Fideicommissum ge- hören, anreichen thuet, ist oben in § sexto, septimo et octavo angezeigt, wo die Proprietet und Aigenschafft derselben afficirten Güeter hinge- höre, von der Aussthaillung aber, Administration, Besitz: und Nutzung solcher Güeter, ist die Declaration und Anordnung biss zu disem Pass gespart worden, die ist nun diese hernachfolgende. In denen übrigen oben spieificirten Fideicommiss Güetern, soll Herr Carl von Liechtenstein und seine mannliche Linea, über den Erstge- burthsthumb Vortel oder Vorauss noch ferner zu seinem Anthail be- kommen und haben, die Herrschafft Eyssgrueb sambt allen denen Zue- gehörungen ,wie desten er yetzt im Besitz ist, und die gesigelten Urbari aussweisen. Herr Maximilian für sich und seine mannliche Erben und Nach- kommen, die Herrschaften Hohenau und Rabenspurg, sambt allen deren Zugehörungen, inmassen er solche anyetzo besitzt, und die besigelten Urbari aussweisen. Herr Gundagger für sich, und seine mannliche Linea, die Herr- schafften Wuelffersdorff, Ringelsdorff und Mistelbach, sambt allen denen Zugehörungen, wie solche er an yetzo innen hat, und die besigel- ten Urbari aussweisen. 144
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.