Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

Ansprache von Regierungschef Hans Brunhart beim Festakt aus Anlass des 40. Regierungsjubiläum S. D. Fürst Franz Josef II. am 13. August 1978 Das Fürstentum Liechtenstein feiert in diesen Tagen das 40. Regie- rungsjubiläum seines Staatsoberhauptes, Seiner Durchlaucht Fürst Franz Josef II. von und zu Liechtenstein. Wenn ich meine Ansprache am offiziellen Festakt mit dieser Feststellung beginne, so möge dies als Hinweis darauf gelten, dass auch dieser offizielle Anlass Ausdruck des Dankes des liechtensteinischen Volkes an seinen Fürsten ist. Nicht nur Sie als Gäste der liechtensteinischen Behörden und nicht nur diese Be- hörden selbst begehen diese Tage, sondern das gesamte liechtensteini- sche Volk. 40 Jahre Regierungstätigkeit eines Staatsoberhauptes sind ohne je- den Zweifel für ein Land Grund zur Feier. Es kann sich dabei jedoch nicht um eine Feier um des Feierns willen handeln, sondern es ist ihre erste Aufgabe, allen Teilen unserer Bevölkerung an diesem ausser- ordentlichen Anlass Gelegenheit zu geben, sich auf unser Vaterland, auf seine Geschichte, auf seine Gegenwart und auf seine Zukunft zu besin- nen. Diese Feierlichkeiten vermögen in einem kleinen Staat wie dem unsrigen dies in besonders hervorragender Weise zu tun. Sind doch we- sentliche, tragende Elemente unseres Staates in unserem Monarchen verkörpert und ist es gerade der Jubilar Fürst Franz Josef II., der wäh- rend der vier Jahrzehnte als regierender Fürst diese tragenden Grund- sätze im Miteinander von Fürst und Volk erfolgreich sich entfalten liess. Die Rückschau muss uns dankbar machen. Dankbar dem gütigen Geschick gegenüber, welches auch während der letzten vier Jahrzehnte unserem Land zugedacht war. Dankbar aber vor allem auch unserem Landesfürsten, welcher unser Staatswesen in dieser Zeit äusserer Be- drohung, innerer Probleme und oft ungestümer Entwicklung mit kluger Hand und auf weitsichtigste Art geführt hat. Dankbar macht sie uns auch gegenüber allen, die an diesem Land und an dem, was es heute ist, mitgearbeitet haben. Unser heutiges Liechtenstein ist eine gemeinsame Leistung unter der Führung unseres Landesfürsten, auf dem Boden der verfassungsmässigen Verantwortlichkeit und aus dem gemeinsamen XVII
	        

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