Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

wenigstens aus rechtshistorischer Sicht, an der Eigenständigkeit des Hausgesetzgebungsrechtes, auch und gerade in den Gegenständen des Art. 3, festgehalten werden.ä>9 III. DIE ERGÄNZUNGEN DES FAMILIENVERTRAGES VON 1842 1. Der Vertrag von 1893 Am 11. September 1893 einigten sich die Agnaten des Hauses «kraft der dem regierenden Fürstenhause Liechtenstein zustehenden Familien- autonomie», die «Bedingungen und Grundsätze» für die Eheschliessun- gen «für uns und alle Nachkommen bindend und verpflichtend» sowie «bestimmt und zweifellos» festzustellen.260 Nach Art. I sollten die Mitglieder des Hauses für die Eingehung vollwirksamer Ehen nur noch der Einwilligung des Regierers (bzw. dessen Stellvertreters) bedürfen, die allerdings vor der Eheschliessung einzuholen war. Der Regierer selber bedurfte nur noch agnatischer Zu- stimmung falls er gedachte, eine nicht standesgemässe Ehe einzugehen (Art. II). Diese Bestimmungen brachten gegenüber dem bisher unbe- stimmten Erfordernis der Einwilligung des Regierers «und anderer Agnaten»261 eine klare Zuständigkeitsordnung. Dies war angesichts der zunehmenden Zahl volljähriger Agnaten262 schon aus praktischen Grün- den notwendig, war es doch höchst schwierig, für jede Ehe die Einwilli- gung aller volljährigen Agnaten einzuholen. Der Begriff der Standes- gemässheit wurde erstmals im Testament Hartmanns ohne nähere Um- schreibung erwähnt. Er sollte nun in Art. III eine nähere Umschreibung erfahren: standesgemäss waren nur noch Ehen mit regierenden und standesherrlichen (= ehemals reichsunmittelbaren) Häusern, die wenig- 259 Kleinwächter widerspricht dem im Grunde nicht, auch wenn er bedauernd feststellt, es widerspreche dem «Wesen des Verfassungsstaates, dass so grund- legende Verfassungsfragen ohne Mitwirkung sämtlicher sonst verfassungs- mässig berufener Faktoren geregelt werden können». 260 Wortlaut vgl. Anhang 4. 261 Worunter das Haus Liechtenstein in der Praxis allerdings immer sämt- liche Agnaten verstanden hatte. 262 1893 waren es bereits 12. 117
	        

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