Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

sein ältester Sohn und Nachfolger Alois Joseph II. Universalerbe: es soll ihm «alles dasjenige Verlassenschaftsvermögen zufallen, worüber Wir in diesem Testamente nicht besonders verfügt haben», insbesondere die erkauften ungarischen Herrschaften Acs, Czatka und Pernau. Für diese ungarischen Herrschaften soll Alois Joseph beim Kaiser von Österreich in seiner Eigenschaft als König von Ungarn die Erlaubnis erwirken, aus ihnen ein Fideikommis zu bilden und sie derart mit der Primogenitur des Hauses zu vereinigen. Das übrige auf den Primogenitus fallende Allodialvermögen behält zwar rechtlich seine allodiale Eigenschaft, doch soll er dafür besorgt sein, dass es auch in Zukunft jeweils in der Person des Primogenitus mit dem Hauptfideikommiss faktisch vereinigt bleibe. Der Wille des Testators geht dahin, «dass Unser Universalerbe in Unserem Allodialvermögen stets derjenige sein soll, welcher secun- dum ordinem primogeniturae nach der bestehenden Erbeinigung, und den Fideikommissinstituten zufolge, Regierer Unseres fürstlichen Hauses sein wird». Mit dieser Bestimmung wird die fortdauernde Gültigkeit der «bestehenden Erbeinigung» (= jene von 1606) eindeutig dokumentiert, ebenso das Fortbestehen der Fideikomisse. Mit dem grössten Teil der erworbenen Allodialherrschaften werden jedoch für die drei weiteren Söhne und ihre Linien drei Fideikommisse (Majorate) gegründet: für Franz Joachim (Stammhalter der gegenwärtig regierenden Linie) verschiedene Herrschaften in Untersteiermark (Neu- landsberg, Frauental, Feilhofen, Harrachegg, Schwamberg, Limberg, Hohenegg, Kirchberg, Kornberg und Riegersburg); für Karl Johann Neulengbach und Totzenbach in Niederösterreich; an Friedrich Rosegg mit Rosenbach und Truttendorf in Kärnten, Liechtenstein231 und Weyer «mit den Gülten Heiligen Geist» und Riegersdorf in Obersteiermark und das Haus in Klagenfurt. Der Anteil Friedrichs sollte sobald als möglich mit weiteren Gütern im Wert von ca. 174'000 Gulden ergänzt werden. Karl und Friedrich sollten ausserdem noch freieigentümlich je ein Kapital von lOO'OOO Gulden erhalten. Jedes der drei Fideikommisse ist 231 1814 hatte Johann I. auch den Stammsitz des steirischen Hauses erworben: «Wiederum war es die Fürsorge um den Namen und die Geschichte des Hauses, welche den Kauf eines anderen Liechtenstein veranlasste, jenes Liechtenstein in Obersteiermark, welches dem steirischen Hause Liechten- stein den Namen gegeben hat» (Falke III 334). — Liechtenstein bei Mödling blieb dem Universalerben (Falke III 335). 105
	        

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