Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

2. Die Entstehung des Fürstentums Liechtenstein und die Aufnahme in den Reichsfürstenrat179 Die Bemühungen für die Aufnahme in das Reichsfürstenkollegium begannen schon 1630. Am 20. Dezember 1633 wurden die mährischen Herrschaften Krumau und Ostra des Fürsten Gundacker zu einem Für- stentum mit dem Namen Liechtenstein erhoben.180 Dies bedeutete eine Ehrung Gundackers durch Kaiser Ferdinand II. Ein Anrecht auf Zu- lassung zum Reichsfürstenrat konnte daraus indessen nicht abgeleitet werden, da es ein mährisches Fürstentum war. Die Habsburger hatten als Markgrafen von Mähren keinerlei Interesse daran, reichsunmittel- bare Gebiete innerhalb ihrer Hausgüter entstehen zu lassen. Ein erstes Gesuch der Fürsten Carl Eusebius, Maximilian und Gund- acker vom 30. August 1641, der Kaiser möge die Aufnahme in den Reichsfürstenrat empfehlen, scheiterte. Eine Empfehlung während der zu Ende gehenden Sitzungsperiode des Reichstages erfolgte nicht. Kurz darauf erging ein kaiserliches Dekret, das eine erhebliche Erschwerung der Zulassungsbedingungen brachte. In der Folge wurden Bestrebungen unternommen, immediate Herrschaften zu erwerben, welche vorerst je- doch erfolglos blieben. Der nächste Versuch erfolgte während des Reichstages von 1654, nachdem gleich zu Beginn die Fürsten Maximilian von Dietrichstein, Johann Weikhart von Auersperg und Generalleutnant Octavio Piccolo- mini aufgenommen worden waren. Aber auch dieser Versuch verlief, zur grossen Enttäuschung der liechtensteinischen Fürsten, die auf min- destens gleichwertige Verdienste wie die Aufgenommenen verweisen konnten, im Sande. Ein kaiserliches Versprechen auf Empfehlung im Hinblick auf den nächsten Reichstag blieb ein schwacher Trost. Denn kurz zuvor war ein Reichshofratsgutachten gebilligt worden, das den 179 Zu diesem Thema sind vorab zu nennen: Carl von In der Maur, der im JBL 1 die wichtigsten Urkunden ediert (Kaufbriefe über Schellenberg und Vaduz; kaiserliches Diplom über die Errichtung des Fürstentums Liechten- stein vom 23. Januar 1719); sodann Seger, der im JBL 68 knapp und präzis aber doch erschöpfend den mühevollen Weg bis zur Aufnahme in den Reichsfürstenrat beschreibt. 180 Der Name wurde später auf das jetzige Fürstentum Liechtenstein übertra- gen. — Dass der Name des Hauses als Bezeichnung eines neuen Fürsten- tums diente, geschah auch im Falle Windischgrätz 1804 (Heffter 431). 88
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.