Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

d) Vormundschaftliche Bestimmungen Auch dieses Testament setzt den Mündigkeitstermin auf 20 Jahre fest. Zu Vormündern der drei jüngeren Söhne bestimmt der Testator den Regierer Karl Eusebius (der gemäss Erbeinigung von 1606 im übrigen bereits Vormund ist), den ältesten Sohn Maximilian Jakob Moritz und die Gemahlin. Sie alle werden auch mit der Willensvoll- streckung betraut. — Dies ist der wesentliche Inhalt des Testamentes. Misst man es an den Vorschriften der Erbsunion von 1606, so stellt man eine vorbildliche Übereinstimmung fest. Augenfällig ist die Errichtung einer Sekundo- genitur in Analogie zum Familienfideikommiss der Primogenitur des Gesamthauses. Der für die Nachfolge in diese Sekundogeniturgüter er- weiterte Ausschliessungskatalog wurde später durch das Hausgesetz von 1842 auch für Primogenitur des Hauses angenommen. V. FÜRST ANTON FLORIAN (1656— 1721) UND DIE KONSOLIDIERUNG DER PRIMOGENITUR Das Testament des Fürsten Johann Adam Andreas hatte die Primo- genitur in Frage gestellt. Es galt, sie wiederherzustellen, insbesondere durch die Einverleibung der Reichsherrschaften. Nicht nur dies gelang Anton Florian, er erwirkte auch die Gründung eines Fürstentums Liech- tenstein aus den Herrschaften Vaduz und Schellenberg sowie seine Aufnahme (ad personam) in den Reichsfürstenrat.188 Seit dem Tode des Fürsten Karl war Anton Florian wieder das erste Haupt einer Linie (bzw. später des Hauses), das zeitlebens in kaiser- lichen Diensten stand.139 Nach einer rund sechs Jahre dauernden Gesandtschaft am päpstlichen Hof wurde er Erzieher und Obersthof- meister von Erzherzog Karl, dem designierten Thronfolger in Spanien und späteren Kaiser Karl VI.170 In dieser Aufgabe verharrte er bis zu seinem Tode und wich kaum mehr von der Seite Karls:171 erst in Wien, dann in Spanien in vergeblichem Kampf um die Thronfolge, dann wie- 168 Vgl. zu diesem Abschnitt insbesondere Seger 16 ff. 169 Falke III 67. 170 Uber diese Tätigkeiten berichtet Falke III 4 ff ausführlich. 171 Falke III 13. 83
	        

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