Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1978) (78)

III. DAS TESTAMENT MARIA THERESIAS Maria Theresia Herzogin von Savoyen-Carignan (1694—1772) war die zweitjüngste Tochter Hans Adams. Bereits seit 1729 Witwe, erlangte sie vorab durch ihr karitatives Wirken hohes Ansehen. Sie hinterliess testamentarisch ihren ansehnlichen Besitz (Kosteletz, Aurzinowes, Skworetz und Rattai in Böhmen aus der väterlichen Hin- terlassenschaft, von der Mutter Judenau und Ditterdorf sowie Büchsen- dorf in Österreich) dem Primogenitus des Hauses mit der Auflage, ihn wenn möglich dem Majorate einzuverleiben.164 IV. DAS TESTAMENT DES FÜRSTEN HARTMANN VOM 24. DEZEMBER 1672165 Hartmann (1613—1686) war als Fürst der erste dieses Namens und der bedeutendste Vertreter der ersten Generation nach Gundacker so- wie Stammhalter dieser Linie und damit auch des Gesamthauses, da Fürst Maximilian 1643 kinderlos verstarb und die Karl'sche Linie 1712 männlicherseits erlosch. Allerdings gelangte er selber nie zur Regierung des Hauses, da er beim Übergang der Primogenitur auf die Gundacker' sehe Linie im Jahre 1712 nicht mehr lebte. Fürst Hartmann I. war in erster Linie ein vorzüglicher Verwalter der ererbten Besitzungen seines Vaters, die ihm dieser noch zu seinen Leb- zeiten zur Administration überlassen hatte.168 Sein öffentliches Auftre- ten fiel weniger ins Gewicht, doch diente er immerhin auch unter Wallenstein, vorab in den Schlachten bei Lützen und Nördlingen.167 a) Erbeneinsetzung und Verteilung der Güter Zu Erben setzte er seine vier Söhne ein und nahm folgende Teilung vor: Der älteste Sohn Maximilian Jakob Moritz (1641—1709) erhält vorab die Nutzung der Familienfideikommissgüter: Wilfersdorf, Ringelsdorf, Mistelbach (= ursprünglicher Anteil der Gundacker'schen Linie) sowie Hohenau und Ravensburg ( = ursprünglicher Anteil des Fürsten Maximilian, den er testamentarisch an die Gundacker'sche Linie ge- 164 Falke II 362/63. 165 Falke II 373. 166 Falke II 370. 167 Falke II 369/370. 81
	        

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