Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1977) (77)

Im Bergfriede waren keine Ausgrabungen nötig, aber im vierten Geschosse wurde der vermauerte Ausgusserker ausgebrochen. Es zeigte sich hier überraschenderweise eine Spitzbogen-Öffnung aus Tuffstein- quadern. Alle Zweifel, dass der Bergfried in die romanische Zeit zurück- zuverlegen wäre, werden mit dieser Aufdeckung verschwinden müssen und meine Annahme bestärken, dass der mächtige Bau erst im Anfange des 14. Jahrhunderts entstanden ist. Die Öffnung oder Erkerweitung hat bei 170 cm Höhe eine Breite von 90 cm. Nur die äussere Ausmündung gegen Osten ist spitzbogig mit Tuff ummauert, innen ist die Eindeckung mit grossen Findlingsplatten überspannt. Auch die Schubbalkenlöcher und der Türanschlag fehlen nicht. Die Kragsteine aber, auf denen die gemauerte Ausladung des Erkers ruhte, sind abgeschlagen. Bei den Zinnen des Bergfriedes, die schon im Sommer von der ho- hen Baukommission als neuer aufgesetzt erklärt wurden, zeigten sich eingemauerte Kachelreste vom Ende des 16. Jahrhunderts und beweisen wohl die Richtigkeit jener Annahme. Die jetzigen kleinlichen Miniatur- zinnen dürften daher ohne Bedenken entfert werden. Nachgrabungen im Burggraben endigten mit dem Ergebnisse, dass derselbe mit einer 150 cm hohen Erdschichte angeschüttet ist, erst un- ter dieser Schichte erreicht man Bauschutt und Ziegelreste, bis 60 cm tiefer der Burgfelsen die alte Grabensohle behauptet. Am Schlüsse meines Berichtes erlaube ich mir noch darauf hinzu- weisen, dass die drei unbedeckten Bauten, das nördliche und südliche Rondell mit dem Bergfriede in ihrem obersten Mauerabschlusse sehr stark ausgewittert sind. Erst jetzt nach Entfernung des Graswuchses und des Gestrüppes kommt das stille und langjährige Zerstörungswerk der Natur in erschreckender Weise zum Vorschein. Um einem unberechen- baren Unglücke vorzubeugen wäre es daher dringend notwendig, von diesen Gebäuden grössere Partien der ausgelaugten Mauern abzutra- gen, da hart am Fusse der Ostfront eine sehr belebte Touristen- und Fahrstrasse vorüberzieht. Nur ein kleiner Stein könnte, von dieser Höhe fallend, recht unliebsame Folgen nach sich ziehen. Die hohe fstl. Re- gierung hat zwar nach Wahrnehmung dieser gefährlichen Sachlage sofort das Nötigste entfernen lassen, aber lange nicht in dem Umfange, dass für eine Unmöglichkeit eines Unfalles garantiert werden könnte. Dazu ist eben mit Abtragen allein nicht geholfen, grosse Risse im Mauerwerk sollten mit gutem Mörtel vergossen und mit Klammern ver- ankert werden. 84
	        

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