Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1977) (77)

— 155 — lindow dennoch nicht geuolgen mochte .. ») und daher schwer geschä- digt worden sei. Ein Spruch des Herzogs war von beiden Seiten zum Teil nicht angenommen worden3 («.. und in demselben vnserm spruch Sy ainen tail irr waren vnd den nicht geleich verstunden.. »). Nach neuerlichem Ersuchen von beiden Seiten entscheidet der Herzog gütlich: Bischof Hartmann und die von Lindau werden zu Freum den gesprochen; da H a r t m an n den Fischer Hans Prehe, Bürger von Lindau gefangen, bei dem er neunzig Gulden fand, auf die Chüntzly von Met? auf Grund eines Schuldbriefes Hartmanns Anspruch erhob, entscheidet der Herzog, dass Prehe frei sein soll, das Geld und der Brief dem von Chur bleiben solle. («Denn als der von Chur hansen Prehe den vischer .. der von Lindow burger geuangen hett bey dem er newntzig guidein vand..»). Hans der Snell, der noch gefangen ist, soll auch frei sein; die Verpflegungskosten soll Hartmann selbst bezahlen. Wegen der Acht, in die der von Chur die Lindauer gebracht hat, bestimmt der Herzog, dass H art- mann sie aus der Acht lassen soll, ausser den Nösler, gegen den ihm sein Recht vorbehalten sein soll, ebenso auch sein Anspruch auf die Lindauer Steuer gegenüber dem Römischen König. Original im Hauptstaatsarchiv München, Lindau Reichsstadt, Urkunde n. 264. — Teilweise fleckiges Pergament 22,5 cm lang X 322, Plica 4,5 cm. — An Pergamentstreifen hängt Siegel des Herzogs, rund, 3,3 cm, rot, Dreipass mit drei ovalen Schilden (Bindenschild, Adler, Panther). Umschrift: + LEO- POLD VS. DEI. GRACIA. DVX ETCETERA 
— Rückseite: «Vertragsbrieff zwi- schen Bischoff hartman zu Chur vnd der Statt Lindaw, wegen der reichssteur vnd anders von herzog Leutpoltn von Osterreich Ao 
1400» (17. Jahrh.); «276» (Blei, 19. Jahrh.); «1400 Mai 
20» (Blei, modern); «Lindau Reichsstadt f. 40» (Blei, modern); «273» (blau). 1 Herzog Leopold IV f 1411. 2 Hartmann von Werdenberg-Sargans-Vaduz, Bischof f 1416. 3 s. n. 138.
	        

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