Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1977) (77)

— 123 — folgt die erste Belehnung an den Lindauer Stadtammann am «nechsten zinstag vor sant 
Laurenciustag (= 8. August) Anno 
68» und weitere Belehnungen von 1368 schliessen sich an. 1 Aus der Ritterfamilie von Wolfurt, Vorarlberg. 2 Marquard 111. von Schellenberg zu Wasserburg. 3 Degelstein in Hoyren, Stadt Lindau, B. 114. Wil, 1368 September 21. (Mathyestag) Ritter Hugo von Hohenlandenberg1 erklärt, da seine Vettern, die von Landenberg von Greifensee2 mit Erlaubnis der Herzöge Albrecht3 und Leopold4* von Österreich, ihm die Feste Gutenberg5 in Chur- walchen als Pfand von denselben und zwar um die gleiche Summe6 übergaben, habe er nun einen Eid geschworen, den genannten Herzö- gen oder deren Erben die Lösung des Pfandes um diese Summe in einer beliebigen habsburgischen Stadt im Aargau oder Thurgau zu gestatten. Bis dahin soll er die Feste unwüstlich innehaben, als offenes Haus für die Herren von Österreich, wozu er auch seine Burggrafen, Amtleute und Pfleger eidlich verpflichten soll. Jch Hugo von der Hohenlandenberg Ritter Vergich vnd Tun kunt offenlich mit disem briefe . . Als min Vettern. die von Landenberg von Griffense / mit vrlob vnd willen der durlühtigen hochgebornen, für- sten.miner, genedigen herrn . . Herzog Albrechts vnd Herzog . . Lü- polts . . Herzogen ze / Oestenrich zu minen.handen.in phandes wise. von den. selben, minen herren,. von. Oestenrich. braht, vnd gefüget habent.die Vesti Gütenberg / in . . kurwalhen,mit aller zügehö- runge vnd für, als vil. geltes, als si den.,, egenanten, minen vettern, von landenberg, von Griffense von. / den obgenanten . minen. herren , von Oestenrich gestanden. ist.,. Das ich gesünt.. libs vnd mütes, nach guter vorbetrachtunge. wizzentlich / für mich vnd alle min, erben, gesworn . han. reht vnd redlich. mit , vf gehabten, handen., ainen . ge- lerten.. aid of fenlich zu den . hailigen./ losung . gehorsam, ze sin . an
	        

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