Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1977) (77)

Die Stegere. Die Landholten. Die Lidige. Die Küling. Die Langen- acker. Die von Brunnen. Die Laagere. Die Gallatinge. Die Strube. Die Sutere. Die Walckere. Die in der Schuole. Die Karnere. Die Sal- menne. Die Hässine. Die Balpe.11 Diese freien Leute hatten zwar von den Gütern, die sie besassen, die darauf lastenden Grundzinse zu entrichten, dagegen waren sie frei von denjenigen Leistungen, welche aus dem Verhältnis der persönlichen Hörigkeit oder Leibeigenschaft folgten wie namentlich den Todfällen, Gelässen, Frondiensten und Fastnachthühnern. Die Langenacker, hier unter den Geschlechtern freier Gotteshaus- leute genannt, werden in den Urkunden von 1241 und 1288 neben Rittern und Wappengenossen genannt. Im Jahr 1302 werden sie auch durch «Mannlehen» ausgezeichnet, die sie in Einkünften aus dem Hofe Glarus besassen. So heisst es wört- lich: Disen vorgenannten Amptleuthen unnd Mannen, sol man Ir Lehen Jerlich uff Sant Marthins Dult auss dem Hoff ze Glaruss verrichten; so dem Ulrich Langen Ackher 6 Müt Haber von rächtem Man Lehen.12 Im Abgabenrodel für das Kloster Seckingen in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts heisst es wörtlich: Disen vorgenannten amplüten und manne sol man ir lehen verrichten in dem hofe ze sant Martis tult; so dem Uolrich langenaker IX muit.13 Im Familiennamen «Langenacker» lässt sich an Hand dieser drei Urkunden von 1241, 1288 und 1302 der Prozess der Namenbildung verfolgen. Ursprünglich gab es ja bekanntlich nur Personennamen, denn es genügte der eine Personenname zur Bezeichnung einer Person. Mit der Zeit fügte man dann, wegen der ungenügenden Identifikation, dem Taufnamen gerne die Herkunft bei. So heisst es in der Urkunde aus dem Jahr 1241: «Henricus de Langenacker» (Heinrich von Langenacker). Hier herrscht noch der Vorname vor, denn es gibt noch keinen festen Familiennamen. Es steht aber nicht einfach der Personenname, sondern 11 J. J. Blumer, Urkundensammlung zur Geschichte des Kt. Glarus, Bd. I, Nr. 32, Seite 107. 12 Blumer, Bd. I, Nr. 32, S. 102. 13 J. J. Blumer, Bd. III, Nr. 262, Abschnitt XXI, Seite 82. 233
	        

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