Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1977) (77)

haben, das sie nit von stundt an mit ungewaschnen fingern in eines andern gesunden mund greifen,. .. »158! Wie es dennoch zu Urteilen kommen kann wie, man könne «als sicher annehmen, dass in diesen von Kindern überfüllten Häusern die ansteckenden epidemischen Krank- heiten oft so furchtbar wüteten, dass selbst die berühmte Kunst der wiedertäuferischen Ärzte nicht ausreichte»159 oder wie Fischer zur Behauptung kommt, die «Täufer seien wahre Kindsmörder»160 bleibt einem schleierhaft. Schon gar nicht zu verstehen wäre, wie die Kinder- häuser damals von Augenzeugen beurteilt wurden, wenn solche Kritiken zuträfen: «Die herren wissen unser thuen und leben gar wohl, si bringen auch vielmals ander edelleüt herren und frauen in unsere heüser auch die schuellen und vast alle gemach durchsehen, auch wie oder was unsere kinder essen, trinckhen und wie sie liegen, das sich vil verwun- dern das wir unser kinder so fein künen halten und sonst solche schöne Ordnung haben»161. Fischer selber bestätigt das, wenn er erzählt, dass mährische Einwohner ihre Kinder gern den Bruderhöfen und ihren Schulen zur Erziehung anvertrauten.16'- Auf den Bruderhöfen gab es (und gibt es noch heute) zwei Schul- typen: Die kleine und die grosse Schule. Die kleine Schule ist für Kleinst- und Kindergarten-Kinder (Alter 2 — 6 Jahre) und wurde in Mähren 300 Jahre vor dem ersten öffentlichen Kindergarten Fröbels praktiziert163. Es waren dies sicherlich die ersten Kindergärten der Welt in dieser Art164. In der grossen Schule wurde den Kindern — den Mädchen etwas weniger als den Buben, aber immerhin auch ihnen! — Rechnen, Lesen und Schreiben beigebracht. Gestraft werden sollte so wenig wie möglich, oder vielmehr nur, wenn kein anderer Weg blieb, auch dann aber sollte man «die kind nit an die kepf oder ins maul» schlagen, auch nicht sofort dreinschlagen, sondern stets mit «dem rathe und der erkendnus eins bruederen gehandlet werden»165. 158 Schulordnung, Ste 45. 159 Hruby III, Ste 208. 160 Loserth, Ste 407. 161 Müller, Kommunismus, Ste 104. 162 Plümper, Ste 103. 163 Menn. Lex. Bd 4, Ste 105. 164 Plümper, Ste 103. 165 Schulordnung, Ste 43; Kelbert Ste 15. 164
	        

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