Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1976) (76)

— 96 — Original im Hauptstaatsarchiv München, Montfort n. 
12. — Urkunde in Umschlag mit Regest des 18. Jahrhunderts. — Pergament 22 cm lang X 28,2, Plica 1,7 cm. — Es hängen drei Siegel an Pergamentstreifen: 1. (Johann von Belmont) rund, 4,6 cm, gelb, Spitzovalschild mit Steigbalken schrägrechts. Um- schrift: + S' IOHIS . DE . BELMVNT 
- 2. (Pfäfersj spitzoval, 6,2 cm lang X 4, thronende Gestalt mit Stab und Buch, Mondsichel rechts, Stern links, unter den Füssen Spitzovalschild. Umschrift beschädigt: +S' hE .. ANNI. ABBIS .. ON . FABARI .D ... — 3. (Rudolf von Werdenberg) rund, 3 cm, gelb, unten re. schief- gestellter Spitzovalschild mit Montforterfahne, darüber Mitra. Umschrift be- schädigt: S . RVDOLFI. COITIS . DW .. E .. 
- Rückseite: «1342 April 19» (modern). a Initiale über drei Zeilen. 1 Sargans, Kt. St. Gallen. 2 Belmont, Burg in Gde. Elims, Kt. Graubünden. 3 Klingen (Alten-) bei Märstetten, Kt. Thurgau. 4 Rudolf IV. von Werdenberg von Sargans. Die Urkunde fällt vierzehn Tage vor die Herrschaftsteilung zwischen ihm und Hartmann III.,, dem dann Vaduz zufiel. 5 Wartau, Bez. Werdenberg, Kt. St. Gallen. 6 Kloster Pfäfers, Bez. Sargans, Kt. St. Gallen. 89. Lindau,1 1344 März 20. Graf Ulrich von Montf ort-Feldkirch2 verzichtet zugunsten Kaiser Ludwigs des Bayern3 gegenüber dessen Landvogt in Oberschwaben, Friedrich Humpis1 auf alle seine Grafschaften und seinen ganzen Be- sitz, erhält alles als Leibgeding unter vertraglich festgesetzten Bedin- gungen wieder zurück. Friedrich Humpis soll ihm jährlich von den Nutzungen im Hinterbregenzerwald3 390 Pfund Pfennig geben, ausser- dem das Vogtrecht von der Kirche an der Egg.6 Die Feste Staufen7 soll ihm ab vierzehn Tagen nach Ostern offenstehen. Alle seine Besitzungen sollen nach Wiedergewinn ihm übergeben werden; wenn das nicht in Monatsfrist geschieht, ist der Vertrag hinfällig. Der Graf soll eine ge- eignete Burg als Wohnsitz erhalten; alle Nutzungen von Staufen und Jagdberg8 sollen ihm gehören. Nach seinem Tod geht alles an den
	        

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