Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1976) (76)

in Besitz nahmen, mit den weiter nördlich siedelnden Stammes- genossen in Kontakt blieben und sie offensichtlich auch die Sitten der Alemannen weiterpflegten. Die Beifunde lassen den Schluss zu, dass im 7. Jahrhundert, auch die eingewanderten Alemannen schon christianisiert waren. Es ist schade, dass der alemannische Reihen- friedhof von Schaan, von dessen Bestand man seit dem Jahre 1910 weiss, wegen der starken Überbauung nicht einer systematischen Untersuchung unterworfen werden kann. Es handelt sich sowohl im Jahre 1910 als auch im Jahre 1934 um Zufallsfunde. Wenn sich die begründeten Vermutungen über die grosse Ausdehnung dieses alten Friedhofes beweisen Hessen, dann müsste man annehmen, dass sich in Schaan schon recht früh eine starke und blühende Alemannen- siedlung entwickelt hatte. Offensichtlich bildete sie im Rheintal auf längere Zeit den südlichsten Vorposten. Natürlich wäre es interessant noch mehr derartige alemannische Gräber in diesem alten Friedhof genau untersuchen und weitere Funde bergen zu können. Anhand der grossen Vergleichsmöglich- keiten Hessen neue Funde noch andere interessante Rückschlüsse zu. Fragen wie: Hatten die im südlichen Dorfteil siedelnden, wahr- scheinlich schon viel früher christianisierten Rätoromanen noch einen eigenen Friedhof ? Wie verhielten sich die römische und die alemannische Kultur zueinander ? Hessen sich wahrscheinlich weit- gehend beantworten. Ich schliesse mich ganz der Meinung an, die der Ausgräber Anton Frommelt an den Schluss seines Fundberichtes stellte: « die 1934er Funde erweitern dieses Grabfeld räumlich in der Bedeutung und sind gegenüber den Funden von 1910 deswegen bedeutend, weil es sich hier um einen geschlossenen, einheitlichen Grabfund handelt, der zudem eine grosse Reichhaltigkeit und Schönheit aufweist, somit ein eigentliches Kulturdokument der Völkerwanderungszeit darstellt und von selbst Beachtung erfordert.» Meine vorstehenden Ausführungen mögen etwas zur Erklärung dieses Kulturdokumentes beitragen. 293
	        

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