Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1976) (76)

III. Urheberzeichen Diese Zeichen symbolisieren den Ursprung des aus einer mensch- lichen Tätigkeit hervorgegangenen Erzeugnisses, sei es nun, dass das Werk von einer Gemeinschaft oder einem einzelnen Künstler, Hand- werker etc. geschaffen wurde. Wir denken hier weniger an die heute gesetzlich schützbaren Warenmuster als an die uralten Zeichen, wie sie beispielsweise die Steinmetze in die von ihnen bearbeiteten Gebrauchs- steine einzumeisseln pflegten. Völlig unsicher ist es nach unserem Dafürhalten, ob die in Bendern auf einem steinernen Becken einge- hauenen Zeichen (siehe hier unten2) etwas über die Bestimmung des Werkes aussagen sollen oder ob sie nur gewöhnliche Steinmetzzeichen darstellen. Steinmetzzeichen trugen vereinzelt bereits schon römische Bau- werke. Aus dem Frühmittelalter sind uns, wenn wir von den vor- stehend als zweifelhaft beurteilten absehen, keine solche oder ähnliche Zeichen zur Kenntnis gelangt, wohl aber aus den späteren Epochen. Die Berufstätigen führten tatsächlich zuweilen bestimmte Zeichen. Daher stammt sichtlich die ab und zu gebrauchte Redewendung: . . . er ist seines Zeichens (von Beruf) Arzt, Maler, Lehrer etc. 2 Bei der Beurteilung der dort angebrachten Zeichen ist zu berücksichtigen, dass auf der anderen Beckenseite zwei Kreuze eingehauen sind. Hier müssen wir wohl voraussetzen, ein drittes Kreuz, d. h. das betreffende Steinstück, sei abgesplittert. Möglich wäre sicherlich, dass drei Kreuze, in deren Gestalt ja auch Taufen vollzogen wurden, 
die Zweckbestimmung des Behälters andeu- ten. In diesem Falle würde sich wohl eine zusätzliche Versinnbildung der auf der gegenüberliegenden Seite eingemeisselten Merkmale erübrigen, so dass man diese 
als Steinmetzmarken auslegen könnte. Demnach hätte der eine Steinhauer das erste und ( + ) der andere das letzte Zeichen (den Kreis mit dem Punkt in der Mitte) geführt. — Dies ist 
lediglich ein Deutungs- versuch. Einen Vorstoss nach einer anderen Richtung unternimmt Richard Aebi in: Terra plana, 1977/1. H. Freiherr von Vogelsang begnügte sich dagegen ein Jahr zuvor (Terra plana, 1976/2) mit der Feststellung, dass sich die Wissen- schaftler über die Bedeutung der eingemeisselten Zeichen noch nicht einig seien. 231
	        

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