Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1976) (76)

I. Von den Zeichen im allgemeinen Der Mensch verwendete schon sehr früh gewisse Zeichen, durch die er sich bald in dieser und bald in jener Aufgabe vertreten glaubte, wie: um einen bestimmten persönlichen Status darzulegen, sich als Voll- zieher eines Willensaktes zu bekennen, sich als Urheber eines Werkes vorzustellen oder als Herr einer Habe zu gelten. Der Form nach be- standen diese Zeichen zumeist aus geraden Linien, in welcher Anord- nung und Zahl auch immer sie dargestellt sein mochten. Diese Linien (Striche) konnten in jedwelcher Kombination zusammengestellt sein und ohne erhebliche Mühe mit einfachen Werkzeugen irgendwie an- gebracht, aufgetragen, eingeritzt, eingeschnitten, aufgeprägt, angehängt oder sonstwie mit dem Stoffe verbunden werden. Das Zeichen, die Marke des Individuums, verblieb wohl in der Regel bei der Familie und war somit erblich; Inhaber konnte auch eine juristische Person, Kirche, Gemeinde und Innung sein. II. Handzeichen Es sind dies Zeichen, durch die sich die Person in einer handelnden Funktion, einer Willenserklärung, vertreten erachtete. Diesem Zwecke dienten die Handzeichen und Siegel. Von der Erörterung der letzteren Zeichengruppe möchten wir einstweilen absehen. Die primitivste Form der von den Analphabeten verwendeten Hand- zeichen bestand aus drei Kreuzen. Alle anderen als Ersatz für den vollständigen Namenszug (die Unterschrift) in Frage kommenden Handzeichen weichen voneinander ab und zeugen bereits vereinzelt von einer besseren, allerdings noch ungenügenden, Schreibfertigkeit des Handelnden. Diese Zeichen tragen, wie aus den nachstehenden Beispielen ersichtlich, bereits zum Teil einen individuellen Charakter: H (Sebastian Bläsi, Schönbühl), IH (Georg Gstöhl, Gamprin),1 I.B. (Johann Bläsi), SV (Hans Kind, Gamprin).1 Xc (Karl Oehri, Müsinen), 1 Gamprin gehörte einstmals zur Genossame Eschen (siehe S. 263). 227
	        

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