für Auswanderer20 ab und verordnete die Umbenennung des Land- vogts in «Landesverweser» und des Oberamts in «Regierungsamt». Daraufhin trat im Juli desselben Jahres ein gewählter Verfassungs- rat zusammen, der dem Fürsten bereits im Oktober einen Verfassungs- entwurf vorlegen konnte. Fürst Alois seinerseits aber wollte nichts über- stürzen. Bevor nicht bekannt war, wie das deutsche Verfassungswerk der Nationalversammlung in Frankfurt aussehen würde, mochte er keine neue Verfassung in Kraft setzen. Stattdessen erliess er am 9. März 1849 eine Reihe von «Übergangsbestimmungen für das constitutionelle Fürstenthum Liechtenstein», die dem Verfassungsentwurf sehr nahe kamen. Die absolutistische Regierungsform wurde durch die konstitu- tionelle Monarchie ersetzt, in der das Volk durch seine Vertretung, den Landrat, echten Anteil an der Gestaltung des staatlichen Lebens erhielt. Fürst Alois II. von und zu Fürst Johannes II. von und zu Liechtenstein (1836 — 1858) Liechtenstein (1858 — 1929) Die Verfassung von 1862 Die Freude über das Erreichte dauerte in Liechtenstein aber nur kurze Zeit. Nach dem Scheitern der Revolution in Deutschland und in 20 Zum Abfahrtsgeld s. u. S. 25 ff. 19