Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1976) (76)

Noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts war man in den Vereinigten Staaten der einhelligen Auffassung, die Einwanderung dürfe auf keine Art und Weise beschränkt werden. Erst allmählich fand — meist be- dingt durch kurzfristige wirtschaftliche Schwierigkeiten — ein Mei- nungsumschwung statt, der dahin ging, die Flut der Einwanderer, die das Land überschwemmte, zu bändigen. Als erstes wurde 1875 die Ein- wanderung von Sträflingen und Prostituierten verboten und 1882 folg- ten die ersten allgemeinen Einwanderungsvorschriften. Sie sahen ein Kopfgeld von 50 Cents vor und verboten die Einwanderung von Schwachsinnigen, Geistesgestörten, Sträflingen und sämtlicher Perso- nen, von denen angenommen werden musste, dass sie der öffentlichen Wohlfahrt zur Last fallen würden. Das Kontraktarbeiter-Gesetz des Jahres 1885 setzte schliesslich den Schlusspunkt unter die Praktiken einiger Arbeitgeber, sich im Ausland gegen die Bezahlung der Überfahrt billige Arbeitskräfte zu besorgen und dadurch auf die Löhne in Ame- rika zu drücken. In den folgenden Jahren wurden die Einwanderungsbestimmungen fortlaufend ergänzt und verschärft. 1891 wurde die Liste der nicht zuge- lassenen Personen um Arme, Vorbestrafte, Polygamisten und Leute mit ansteckenden Krankheiten erweitert, 1903 um Geisteskranke, berufs- mässige Bettler und Anarchisten, und 1907 schliesslich wurde die Ein- wanderung auch für Kinder unter 16 Jahren, die nicht von ihren Eltern begleitet waren, verboten. Das starke Ansteigen der Einwanderung zu Beginn des 20. Jahr- hunderts liess den Wunsch nach einer restriktiven Einwanderungs- politik laut werden. Es dauerte indes bis 1917, bis die bisherige Ein- wanderungsgesetzgebung neu zusammengefasst und um zwei weitere wichtige Abweisungsgründe erweitert wurde: Neben den bereits früher abgewiesenen Personen wurden nun auch keine Analphabeten ins Land gelassen und ausserdem die Grenzen für Einwanderer aus praktisch ganz Asien geschlossen. Als die Einwanderung nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wie- der zunahm, sah man bald, dass die bis anhin geltenden Beschränkun- gen nicht mehr genügten, wenn man die Einwanderungswelle unter Kontrolle bringen wollte. 1921 wurde deshalb die Einwanderung erst- mals zahlenmässig beschränkt: Es sollten aus jedem Lande nur noch drei Prozent der im Jahre 1910 in Amerika bereits ansässigen Bevölke- 149
	        

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