Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1976) (76)

Schon auf Grund des Gesetzes von 1921 hatte der liechtensteinische Geschäftsträger in Bern, Prof. Dr. Emil Beck, bei der Regierung in Vaduz angefragt, ob es nicht zweckmässig wäre, «dass von unserer Gesandtschaft Schritte unternommen werden, damit die Liechtensteiner von den Vereinigten Staaten von Nordamerika in das schweizerische Kontingent einbezogen würden». Beck machte diesen Vorschlag vor allem deshalb, weil Liechtenstein bei der Festsetzung der Jahreskon- tingente für einzelne Länder nicht berücksichtigt und zusammen mit den Ländern «Andorra, Gibraltar, Malta, Memel, Monaco, Island und San Marino» in einer Gruppe zusammengefasst worden war, der ins- gesamt 86 Einwanderer bewilligt waren. Die Regierung in Vaduz sah allerdings keine Veranlassung, Vorstösse im Sinne Becks zu unterneh- men. «Es sind in der letzten Zeit», so schrieb sie an die Gesandtschaft in Bern, «einige nach Nordamerika verreist und es wurde diesen Liech- tensteinern nirgends ein Anstand gemacht. Es hiess immer, Liechten- stein sei nicht registriert und es können soviele einreisen, als wollen. Es wird sich daher als besser erweisen, die betr. Behörden auf dieser Meinung zu belassen, damit nicht Auswanderungen, die voraussichtlich in nächster Zeit infolge der wirtschaftlichen Depression einsetzen, ge- hemmt werden».1 
a8a 1. Kapitel: Auswanderung vor dem Ersten Weltkrieg Die zweite Auswanderungswelle, die in Liechtenstein in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts ihren Anfang genommen hatte, verflachte sich zwar gegen Ende des Jahrhunderts, weil durch die relative wirt- schaftliche Prosperität Liechtensteins nur noch wenige zur Auswande- rung genötigt wurden, sie riss aber bis zum Ersten Weltkrieg nie ganz ab. 198a LRA, 1922/5479, Briefwechsel Gesandtschaft Bern mit Reg., 1. 12. 1922 und 5. 12. 1922. 116
	        

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