Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

lagen versehen (bis zu einer Höhe von 90 cm) auf einer Länge von 13.40 m den Hang hinan (482.62). Schon nach 2.40 m überquerte die portikusbildende Binnenmauer des jüngeren Baues B II diese südwest- liche Aussenmauer des Altbaues. Nach weiteren vier Metern fand die einzige erhaltene Binnenmauer des Erstbaues den Kontakt mit dei Aussenmauer FG, und nach 2.80 m lichtem Mass wurde der Mauerzug von der hangseitigen Längsmauer (CD) des jüngeren Baus überlagert (Bau I 481.96; Bau II 482.66), dann, nach 1.50 m lichtem Mass wurde endlich die Südecke des Erstbaues erreicht (G 482.62). Die markante Ecke war noch in 6 Steinlagen bis zu einer Höhe von 1.05 m geschichtet, und die Mauerdicke lag bei 80 cm. Die Südostmauer des Nebenbaues B I trafen wir nur mehr in einem 5.50 m langen Stummel an. Den Rest hatte der Trax zerstört. Die 80 cm breite Mauer war im Durchschnitt noch 75 cm hoch und bestand im Durchschnitt aus drei bis vier wenig klaren Steinlagen (Abb. 9). Das Mauerfragment wies auf die Nordecke des Erstbaues hin, die zu finden uns nicht sicher gelang; denn selbst die Nordecke des Baues B I konnte durch den archäologischen Befund nicht ganz sicher fixiert werden. Das Gelände, in welchem wir die Gebäudeecke E vermuteten, durch- suchten wir sehr gründlich. Doch die rechtwinklige Abzweigung gegen Osten konnte nicht nachgewiesen werden, weder in den Steinstellungen noch in einer Mauergrube. So blieb der Verlauf der Nordostmauer offen. Die Zerstörung des Grundrisses bei E erfolgte sehr wahrschein- lich bei der Errichtung des Baues BII; denn der noch vorhandene Mauerrest von EF steckte hier so tief im Erdreich, dass der Trax bei den Aushubarbeiten die Fundamente nicht erreicht hat. Der Mauerrest lag auf der Höhe 480.82; die Pianiehöhe für den Neubau betrug 481.51. Die Binnenmauer des Erstbaues blieb nur in einer Länge von 9.15 m und nur in einer ungemörtelten Steinlage von kleinen, zusammenge- lesenen Bollen, die man zu einem 70 cm breiten Fundamentbett verlegt hatte, erhalten (481.34/481.25). Auffallend war, dass die Spannmauer im Erstbau, ganz im Gegensatz zum Nachfolgebau, in der Längsseite beinahe eingemittet war. So schuf die Binnenmauer hangwärts einen 5.20 m tiefen Raum, dem eine Breite von vermutlich 20.40 m entspro- chen haben dürfte; auf der Talseite müsste man einen Raum von 6.10 x 20.40 m2 annehmen. Einen direkten Hinweis auf Bodenhöhen im Nebenbau I oder auf die 36
	        

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