Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Es fehlt an nichts anderem, als an unserem guten Vorsatze, durch Fleiss sich einen Verdienst verschaffen zu wollen, und an dem, dass wir uns die nöthigen Eigenschaften und Kenntnisse zu ein, oder der anderen Arbeit beilegen. Diess wenigstens für die Folge zu erreichen ist nichts zwekmässige- res und sicheres, als die Jugend in ihrem zarten für Kenntnisse emp- fänglichen Alter zu ihrer künftigen Bestimmung entweder selbst zu bilden; oder durch einen zweiten bilden z ulassen. Derjenige der sich nicht allein auf die Erträgnisse seines Bodens beschränkt, der nebst seiner Wirtschaft auch noch ein Gewerbe betreibt, hat die Zukunft nicht so sehr, als ein blosser Wirtschaftsmann zu fürch- ten. Trift ihn ein Fehljahr in seinen Früchten, so sucht er den Abgang durch sein Handwerk zu ergänzen; und hat ihm Gottes Segen seine Vor- räthe mehr als er erwartete vermehrt; so findet er in dem Gewerbe ein sicheres Mittel sich durch ämsige Betreibung desselben einen Noth- kreuzer für schlechtere Zukunft zurükzulegen. Man kann hier Lands nicht einwenden, dass jener der einem Ge- werbe obliegen würde, seine Wirtschaft versäumen müsste, weil die hiesigen Wirtschaften nicht von der Ausdehnung sind, dass sie den Eigenthümer samt den seinigen das ganze Jahr hindurch beschäftigen möchten; sondern ihm noch zureichende Müsse zum Gewerbebetrieb lassen. In dieser Hinsicht haben Se. Durchlaucht untersagt die Bewilligung zum Heurathen früher zu ertheilen, bevor der Brautwerber, wenn er den Ausweiss nicht herstellte, dass ihn seine Güter zureichend zu er- nähren vermögen, nicht darstellet ein oder das andere Handwerk or- dentlich erlernet zu haben, was einem jeden Vater eine um so will- kommenere Verordnung seyn muss, als ihm ohnehin seine natürlichen Pflichten die bestmöglichste Erziehung seiner Kinder ans Herz legen, und die Erziehung allerdings besser ist, wenn Aeltern ihre Kinder nebst bei mit einem Gewerbe bekannt machen, das ihnen in der Folge bei einem eintrettenden Fleisse ihren Verdienst sichert. Diess wären in Kürze die vorzüglichsten Maasregeln die einstweilen zu beobachten seyn werden um das Schiksal des Landes fester und besser zu begründen; und weil mich Se. Durchlaucht zum Leiter Ihrer für die Unterthanen so wohlgemeinten Pläne allergnädigst bestimmt haben, wie ihr diess ohnehin schon vernommen habt, so erwarte ich von eurer 458
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.