Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

seiner mehrjährigen Diensten als Gerichts Verwalter zu Unserer Zu- friedenheit überzeigend bewiesen, Uns daher bewogen haben, ihm die- sen ehrenvollen Posten eines Landvogts, und andurch die Führung Un- serer treuen Unterthanen zur Ordnung — sittlichen Vervollkommnung — zeitlichem Glück, und Schutz ihres Eigenthums, anzuvertrauen. Ge- geben zu Wien den lten October 1808. Fürst J. Liechtenstein m. p. Theobald von Walberg, Hofrath m. p. Georg Hauer, Hofrath m. p.» Wenn ihr sämtlich die Triebfedern, und die Veranlassungen, welche Se. Durchlaucht zu dieser Amtsveränderung bewogen, beherziget, wenn ihr erwäget, mit welch landesväterlicher Fürsorge Se. Durchlaucht euer Glück; und eueren Wohlstand herbeizuführen wünschen, so werdet ihr nicht nur jenes landesväterliche Wohlwollen mit dem lebhaftesten Danke erkennen, sondern auch alles mögliche beitragen, um den Wunsch unseres höchsten Landesvaters bald möglichst erfüllt zu sehen. Ich zähle es unter die vorzüglichsten Pflichten meines Amtes, euch darüber so viel es in meinen Kräften stehet, eine vollständige Aufklä- rung zu geben. Längst sahen die hohen Landesherren dieses Fürstenthumes die mangelhafte Landesverfassung, sie waren überzeugt, dass selbe sich mif dem Geiste der dermahligen Zeiten nicht vertrage, das wechselseitige Band zwischen dem Landesherrn, und den Untergebenen nicht herstelle, und überhaupt jenem nicht Genüge leiste; was ein Regent zur Be- glückung seines Unterthans so sehnlich wünschet, und was dagegen den Unterthan an seine Obrigkeit fester knüpfet, es war ihr unausgesetz- tes Bestreben, dieser Lüke zur wechselseitigen Vereinigung, und Be- gründung einer allgemeinen Unterthansbeglükung abzuhelfen, doch sahen sie immer ihre sehnlichsten Wünsche durch Dazwischenkunft verschiedener wiedrigen Schiksale, deren Abwendung nicht in höchst ihrer Macht lag, vereitelt; nur dem itzigen hohen Landesfürsten blieb es vorbehalten, den frohen Zeitpunkt der glüklichen Widergeburt seines Landes in Ausführung zu bringen. Mit nicht geringem Aufwände sendete höchstselbe im verflossenen Sommer den bevollmächtigten Herrn Hofrath v Hauer anher, womit 452
	        

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