Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Schupplers Antrittsrede «Die Ursache, warum wir uns heute versammeln, ist, euch sämt- lichen Unterthanen dieses Fürstenthumes jene höchste EntSchliessung unseres gnädigsten Landesfürsten kund zu machen, nach welcher höchstselbe meinen würdigen Vorfahren den Herrn Landvogt Menzin- ger in Ruhestand zu versetzen, und dagegen mich auf seinen Posten zu befördern geruhten. Vernehmt demnach den Inhalt dieses höchsten Rescriptes : «Wir Johann Joseph Fürst und Regierer des Hauses von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf in Schlesien, Graf zu Rittberg, Ritter des goldenen Vliesses, und Gross- kreutz des militärischen Maria Theresien Ordens — Seiner Kaiserl. Königlich apostolischen Majestät wirklicher Kämmerer — General der Cavallerie, Inhaber des 7ten k. k. Husaren Regiments, Commandant der k. k. Haupt- und Residenz Stadt Wien, und commandirender General in Ober- und Nieder Oesterreich, dann Salzburg etc. Allen treuen Unterthanen und Vasalen Unseres Souverainen Fürsten- thumes Hohenliechtenstein Unsere Gnade zuvor! Nachdem Wir die 20jährigen Dienste des Landvogts Franz Menzinger beherziget, und aus dem bisherigen Diensterfolg die dermal schon ge- schwächte Leibes und Geisteskräfte deselben abgenommen haben; fan- den wir dem Interesse Unseres minderjährigen drittgebohrenen Sohnes Fürsten Carl entsprechend, ihn Franz Menzinger von der fernem Dienst- leistung mit Item dieses Monats zu entheben, und demselben zum Lohn seiner vollführten Dienste, eine genügliche lebenslängliche Pension zu verwilligen — zugleich die Verwaltung Unseres Fürstenthumes dem bisherigen Herrschaft Landskröner Gerichts Verwalter Joseph Schuppler mit eben der Gewalt und Vollmacht anzuvertrauen, welche dem Land- vogt Menzinger einberaumt gewesen. Indem Wir euch andurch die Enthebung des Franz Menzinger von weitern Diensten andeuten, befehlen wir euch gnädigst: Unseren Land- vogt Joseph Schuppler allen Gehorsam, volles Zutrauen, und jene Achtung ununterbrochen zu bezeigen, die ihm als Unsern Stellvertreter gebühret, und seine Eigenschaften verdienen, welche derselbe während 451
	        

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