einer Maass weissen Wein 6xr, den Triesnern für das Abholen des Fuhrvasses 12 xr, und den Balzerern, welche den Frohndung in den Wolf- gangsweingarten bringen, statt des ihnen gehö- rigen Trunkes und Essens pr Fuhr 12 kr. Die Frohngebühr für die Mistfuhren in die um den halbscheidigen Nutzen hingegebenen Wein- güter, tragen die Lehenleute. Anno 1814 wurden beausgabt für 97 Fuhren Mist a 12 x und an Weinfuhrgeldern zusammen 255 Weinschänkerlohn gebührt dem Schlossküfer von jedem ausge- schänkten Fuder, oder 80 Viertl mit 2 fr. Hieran wurden anno 1814 von 5 Fuder 42 Viertln bezahlt Vassbinderlohn Zu Mauern, Eschen, und Triesen müssen die nothwendigen Reparaturen in Torkeln, an Ge- schirren, durch dortige Kiefer um Lohn besorgt, und die Kosten vom Renntamte getragen wer- den. Sie betrugen im Jahre 1814 Für erkaufte Reben. Da die Jahre her der Weinstock auserordent- lich litt, und der Abgang nicht immer durch eigene Vervielfältigung ersetzt werden konnte, so mussten auf mehreren Orten neue Reben eingesetzet, und zu dem Ende brauchbare Stöcke beigeschaffet werden; wofür ao 814 in Ausgab kam 408