Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

einer Maass weissen Wein 6xr, den Triesnern für das Abholen des Fuhrvasses 12 xr, und den Balzerern, welche den Frohndung in den Wolf- gangsweingarten bringen, statt des ihnen gehö- rigen Trunkes und Essens pr Fuhr 12 kr. Die Frohngebühr für die Mistfuhren in die um den halbscheidigen Nutzen hingegebenen Wein- güter, tragen die Lehenleute. Anno 1814 wurden beausgabt für 97 Fuhren Mist a 12 x und an Weinfuhrgeldern zusammen 255 Weinschänkerlohn gebührt dem Schlossküfer von jedem ausge- schänkten Fuder, oder 80 Viertl mit 2 fr. Hieran wurden anno 1814 von 5 Fuder 42 Viertln bezahlt Vassbinderlohn Zu Mauern, Eschen, und Triesen müssen die nothwendigen Reparaturen in Torkeln, an Ge- schirren, durch dortige Kiefer um Lohn besorgt, und die Kosten vom Renntamte getragen wer- den. Sie betrugen im Jahre 1814 Für erkaufte Reben. Da die Jahre her der Weinstock auserordent- lich litt, und der Abgang nicht immer durch eigene Vervielfältigung ersetzt werden konnte, so mussten auf mehreren Orten neue Reben eingesetzet, und zu dem Ende brauchbare Stöcke beigeschaffet werden; wofür ao 814 in Ausgab kam 408
	        

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