Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Hierauf gieng ao 1814 auf Weinzehentkosten Die Sammlung, und Zusammentragung des Weinzehents zu Vaduz geschieht auf Kosten der Zehenteigenthümer. Der Zehentträger, und der Inhaber des Zehent- torkels, worinn nämlich die Zehentbütten ste- hen, und worinn der Wein zusammengetragen wird, erhalten von Jahr zu Jahr nach dem Ver- hältnisse ihrer Mühe ihre Entschädigung, die nach ihren Verlangen ausgemittelt, und unter den drei Kondezimatoren in Drittl vertheilt wird. Im Jahre 1814 wurden wegen sehr geringem Zehentbezuge diesfalls nur ausgelegt .... Weingartenhütherlohn Von der Zeit an, als die Trauben zu reifen be- ginngen, muss theils wegen Diebereien, 254 theils wegen Füchsen, und anderen schädlichen Thieren im Bock und nach Umständen auch im Wolfgang des Nachts gehüthet werden, wofür der Hüther pr Nacht 20 kr erhält. Anno 1814 wurden ausgelegt Presshaus und Kellereikosten Hieher gehört der Bedarf von Inselt und Ker- zen, in die Torkeln, und in die Kellerei, dann andere kleine Bedürfnisse als Schwefel zum Vässereinbrennen, Besen zum reinigen, Pipen, und dergleichen. Anno 1814 betrugen sie Wein und Dungfuhr - Frohngelder Hieran werden bezahlt, für jeden zweispänni- gen Zug der Wein aufs Schloss bringt nebst
	        

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