Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Brettschneiderlohn Der Säger in Mühleholz ist verbunden die herr- schaftliche Nothdurft, und zwar den Schnitt ohne Unterschied um 1 kr zu schneiden, und die ganzen Schwarten abzugeben. Der Säger in Nendeln hat die Nothdurft beim weichen Schnitt um 1 kr beim harten aber um 2 kr zu scheiden, und die halben Schwarten abzugeben. Der Säger hinter dem Gulmen hat im Durschnitt jährlich 8 Klötzer den Schnitt um 1 kr zu schneiden, doch nur in wie ferne sie gebraucht werden, und sämtliche Schwarten abzugeben. Der Brettschneiderlohn betrug ao 1814 . . . 250 Für Stall und Wagenbedürfnisse worunter Wagenschmier, Zugstrike und der- gleichen gehören, wurden ao 1814 ausgelegt Für Inventarisachen kamen anno 1814 in Ausgab Kastenamtskosten Für erkaufte Körner Der Bedarf des Haabers von wöchentlichen fünf Vierteln für die Strapazierpferde muss eben so, wie in Fehljahren, wenn der Vaduzer Körner- fruchtzehent für die Deputatisten nicht zureicht, wie es leider schon seit drei Jahren der Fall ist, auch die Nothdurft für Kompetenz beigeschaft werden. Ao 1814 giengen hieran in Ausgab Für Einsammlung der Zehentfrüchte Dem Zehenteinbringer sind von höchsten Orten nebst Ersatz der Frohngebühren passirt, von 
3 48 — 7 38 — 5 55 — 567 .17 3 404
	        

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