Winterszeit das sich auf den Strassen hie und da aufhäufende Eis zerschlagen, und wegge- räumt werden. Wobei die Taglöhner in kurzen Tagen 28 xr in langen Tagen aber 32 xr, die Strassenmeister, die zugleich mitarbeiten 30 xr und der Strassenaufseher, der unter der Leitung des Oberamtes auf alle Strassenarbeiten zu 246 inspiciren hat, für jeden Tag, den er in.diesem Geschäfte zubringt, täglich 1 fr Lohn bezieht. Die Arbeiten insbesondere auf Rüfestrecken fal- len häufig vor, und machen bedeutende Aus- lagen, im lezten Jahre wurden für selbe ange- wiesen Maleficantenkosten müssen bei mittellosen Polizei, oder Kriminal- verbrechem vom Renntamte getragen werden, wozu im Laufe des Jahres 1814 verwendet wurden Kanzleikosten. Hieher werden nicht nur die Schreibmaterialien beim Oberamte, sondern auch das Papier zum Stempelverschleiss, und die Zoll, und Weggeld- polleten, kurz alles gerechnet, was zur Führung des Geschäftszuges auf herrschaftliche Kosten beigeschaffet werden muss. Hierüber wird mit Ende eines jeden Jahres die Kostenconsignation der höchsten Aprobation unterlegt, und mit selber die Ausgab adjustirt; die ao 1814 betrug Stempelverschleisprovisionen Gemäss des allerhöchsten Stemplpatentes 247 von 20ten März 1809 gehören ut § 27 dem Amts-